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Mehrbedarf für Krankenkost nach § 21 Abs. 5 SGB II wegen einer Laktoseintoleranz ( hier bejahend )
Sozialgericht Berlin, Urteil v. 30.09.2016 - S 37 AS 14126/15 - Die Berufung wird zugelassen.
Der ernährungsbedingte Mehrbedarf bei ausgeprägter Laktoseintoleranz ohne zusätzliche Komplikationen oder Überschneidungen mit sonstigen Lebensmittelunverträglichkeiten ist mit einem Betrag von 18 EUR monatlich angemessen erfasst.
Leitsatz ( Redakteur )
1. Dem Kläger steht ein Mehrbedarf nach § 21 Abs. 5 SGB II in Höhe von monatlich 18 EUR zu.
2. Das BVerfG fordert in seinem Urteil zu den Regelbedarfen vom 23.7.2014 einen realitätsgerechten Beurteilungsmaßstab; das gilt auch für den Mehrbedarf nach § 21 Abs. 5 SGB II.
3. Das erkennende Gericht folgt daher der am tatsächlichen Konsumverhalten unterer Einkommensgruppen orientierten Studie von Frau Dr. T, die einen Mehrbedarf ermittelt hat, der je nach Schweregrad der Laktoseintoleranz unter oder über 13,19 EUR als monatlichem Durchschnittswert liegt (Studie zum Urteil S 37 AS 13126/12 vom 5.4.2013).
Leitsatz ( Juris )
1. Eine genetisch bedingte, ausgeprägte Laktoseintoleranz begründet einen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 5 SGB 2.
2. Die Höhe des Mehrbedarfs muss ernährungswissenschaftlich, nicht medizinisch ermittelt werden, wenn keine zusätzlichen Erkrankungen mit Auswirkung auf die Ernährung vorliegen.
3. Vorzugswürdig ist eine statistische Erfassung des Mehrbedarfs, die methodisch der Bemessung der Regelbedarfe entspricht.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=188212&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Hinweis: S. dazu Thomé Newsletter 25.04.2013: Urteil des SG Berlin zu Krankenkostmehrbedarf wegen Laktoseintoleranz - Das SG Berlin hat in einem jüngsten Urteil (v. 5. April 2013 - S 37 AS 13126/12) einem SGB II – Bezieher einen Krankenkostmehrbedarf nach § 21 Abs. 5 SGB II wegen einer Laktoseintoleranz. von 13 EUR monatlich zugesprochen.
Rechtstipp: a. A. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 16.03.2016 - L 6 AS 403/14; Sozialgericht Darmstadt, Urteil v. 18.11.2015 - S 20 AS 331/14 - Berufung anhängig beim LSG Hessen unter dem Az. L 9 AS 201/16 ; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.05.2015 - L 5 AS 570/13 ; SG Freiburg, Urteil vom 17.04.2015 - S 15 AS 3600/13 ZVW - Berufung anhängig beim LSG Baden-Württemberg unter dem Az. L 9 AS 2069/15; SG Reutlingen, Urt. v. 11.03.2015 - S 2 AS 2642/14 ; zum SGB XII: LSG Hamburg, Urt. v. 24.09.2015 - L 4 SO 2/15
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2086/
Willi S
Der ernährungsbedingte Mehrbedarf bei ausgeprägter Laktoseintoleranz ohne zusätzliche Komplikationen oder Überschneidungen mit sonstigen Lebensmittelunverträglichkeiten ist mit einem Betrag von 18 EUR monatlich angemessen erfasst.
Leitsatz ( Redakteur )
1. Dem Kläger steht ein Mehrbedarf nach § 21 Abs. 5 SGB II in Höhe von monatlich 18 EUR zu.
2. Das BVerfG fordert in seinem Urteil zu den Regelbedarfen vom 23.7.2014 einen realitätsgerechten Beurteilungsmaßstab; das gilt auch für den Mehrbedarf nach § 21 Abs. 5 SGB II.
3. Das erkennende Gericht folgt daher der am tatsächlichen Konsumverhalten unterer Einkommensgruppen orientierten Studie von Frau Dr. T, die einen Mehrbedarf ermittelt hat, der je nach Schweregrad der Laktoseintoleranz unter oder über 13,19 EUR als monatlichem Durchschnittswert liegt (Studie zum Urteil S 37 AS 13126/12 vom 5.4.2013).
Leitsatz ( Juris )
1. Eine genetisch bedingte, ausgeprägte Laktoseintoleranz begründet einen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 5 SGB 2.
2. Die Höhe des Mehrbedarfs muss ernährungswissenschaftlich, nicht medizinisch ermittelt werden, wenn keine zusätzlichen Erkrankungen mit Auswirkung auf die Ernährung vorliegen.
3. Vorzugswürdig ist eine statistische Erfassung des Mehrbedarfs, die methodisch der Bemessung der Regelbedarfe entspricht.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=188212&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Hinweis: S. dazu Thomé Newsletter 25.04.2013: Urteil des SG Berlin zu Krankenkostmehrbedarf wegen Laktoseintoleranz - Das SG Berlin hat in einem jüngsten Urteil (v. 5. April 2013 - S 37 AS 13126/12) einem SGB II – Bezieher einen Krankenkostmehrbedarf nach § 21 Abs. 5 SGB II wegen einer Laktoseintoleranz. von 13 EUR monatlich zugesprochen.
Rechtstipp: a. A. LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 16.03.2016 - L 6 AS 403/14; Sozialgericht Darmstadt, Urteil v. 18.11.2015 - S 20 AS 331/14 - Berufung anhängig beim LSG Hessen unter dem Az. L 9 AS 201/16 ; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.05.2015 - L 5 AS 570/13 ; SG Freiburg, Urteil vom 17.04.2015 - S 15 AS 3600/13 ZVW - Berufung anhängig beim LSG Baden-Württemberg unter dem Az. L 9 AS 2069/15; SG Reutlingen, Urt. v. 11.03.2015 - S 2 AS 2642/14 ; zum SGB XII: LSG Hamburg, Urt. v. 24.09.2015 - L 4 SO 2/15
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2086/
Willi S
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