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Kein Mehrbedarf für Fahrten zum Kindergarten - Mehrbedarf Alleinerziehende
SG Mainz, Urteil vom 28.01.2016 - S 8 AS 1064/14
Jobcenter muss Kosten für Fahrten zum Kindergarten nicht übernehmen.
Leitsatz ( Redakteur )
Das Jobcenter Mainz muss die Kosten für die Beförderung eines Kindes zur Kindertagesstätte nicht übernehmen, denn die Beförderungskosten könnten aus dem im Arbeitslosengeld II hierfür enthaltenen Betrag sowie aus dem der Klägerin bewilligten Mehrbedarf für Alleinerziehende bestritten werden.
Pressemitteilung 3/2016 vom 01.02.2016 des Sozialgerichts Mainz: http://www2.mjv.rlp.de/Gerichte/Fachgerichte/Sozialgerichte/SG-Mainz/Pressemitteilungen/
Rechtstipp: SG Detmold, Urteil vom 10.09.2015 - S 18 AS 248/14 - betont, dass die Übernahme von Fahrkosten für den Besuch eines Kindergartens nicht nach § 28 Abs . 2 oder Abs . 4 SGB II in Betracht kommt.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1970/
Willi S
Jobcenter muss Kosten für Fahrten zum Kindergarten nicht übernehmen.
Leitsatz ( Redakteur )
Das Jobcenter Mainz muss die Kosten für die Beförderung eines Kindes zur Kindertagesstätte nicht übernehmen, denn die Beförderungskosten könnten aus dem im Arbeitslosengeld II hierfür enthaltenen Betrag sowie aus dem der Klägerin bewilligten Mehrbedarf für Alleinerziehende bestritten werden.
Pressemitteilung 3/2016 vom 01.02.2016 des Sozialgerichts Mainz: http://www2.mjv.rlp.de/Gerichte/Fachgerichte/Sozialgerichte/SG-Mainz/Pressemitteilungen/
Rechtstipp: SG Detmold, Urteil vom 10.09.2015 - S 18 AS 248/14 - betont, dass die Übernahme von Fahrkosten für den Besuch eines Kindergartens nicht nach § 28 Abs . 2 oder Abs . 4 SGB II in Betracht kommt.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1970/
Willi S
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