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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Rumänische Staatsangehörige unterliegen dem Leistungsausschluss nach dem SGB II und haben auch keinen Anspruch auf Sozialhilfe.

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 Rumänische Staatsangehörige unterliegen dem Leistungsausschluss nach dem SGB II und haben auch keinen Anspruch auf Sozialhilfe.  Empty Rumänische Staatsangehörige unterliegen dem Leistungsausschluss nach dem SGB II und haben auch keinen Anspruch auf Sozialhilfe.

Beitrag von Willi Schartema Mo 24 Okt 2016 - 12:05

Sozialgericht Detmold, Beschluss v. 05.07.2016 - S 18 AS 775/16 ER - rechtskräftig
Sozialhilfe für arbeitssuchende EU-Bürger: Auch SG Detmold stellt sich gegen BSG-Urteile.
Leitsatz ( Redakteur )

Ausschluss von Leistungen der Sozialhilfe für einen Unionsbürger bei dessen Erwerbsfähigkeit ( Anlehnung an LSG NRW, Beschluss vom 07.03.2016, L 12 SO 79/16 B ER).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=188136&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2086/
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