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Zur Berücksichtigung von Betriebskostenguthaben in Erstattungskonstellationen trotz Aufrechnung durch den Vermieter ( hier bejahend )
Sozialgericht Dresden, Urteil v. 14.07.2016 - S 32 AS 5114/12 - Die Berufung wird zugelassen
Leitsatz ( Redakteur )
1. Bei dem Betriebskostenguthaben handelt es sich trotz der vom Vermieter vorgenommenen "Verrechnung" mit Mietschulden um Einkommen, das nach § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II a.F. bedarfsmindernd zu berücksichtigen war.
2. Nebenkostenguthaben aus einem Mietverhältnis unterliegen einem Aufrechnungsverbot und sind gemäß § 22 Abs. 3 SGB II leistungsmindernd für die Unterkunftskosten zu berücksichtigen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=187001&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: vgl. dazu Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.11.2015 - L 7 AS 1148/14
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2055/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
1. Bei dem Betriebskostenguthaben handelt es sich trotz der vom Vermieter vorgenommenen "Verrechnung" mit Mietschulden um Einkommen, das nach § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II a.F. bedarfsmindernd zu berücksichtigen war.
2. Nebenkostenguthaben aus einem Mietverhältnis unterliegen einem Aufrechnungsverbot und sind gemäß § 22 Abs. 3 SGB II leistungsmindernd für die Unterkunftskosten zu berücksichtigen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=187001&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: vgl. dazu Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.11.2015 - L 7 AS 1148/14
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2055/
Willi S
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