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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 18 Okt 2016 - 10:19

Vergleichsmieten für Wohnungen mit Baujahren vor 1975 mit einfacher Ausstattung und in durchschnittlicher Lage heranzuziehen ist (Fortführung der Rechtsprechung des 1. Senats, LSG B-W, Urteil vom 05.07.2010, L 1 AS 2852/09).
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 27.07.2016 - L 3 AS 2354/15
Leitsatz ( Juris )

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=188121&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2081/
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