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Das Erfordernis der Durchführung eines Umzugs im Sinne des § 22 Abs. 4 Satz 2 SGB II liegt vor bei einer glaubhaft gemachten Entscheidung zur Eheschließung und Gründung einer eigenen Familie.
LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17. August 2016 (Az.: L 6 AS 113/16 B ER):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
Quelle: https://sozialberatung-kiel.de/2016/08/21/sh-lsg-zu-erforderlichkeit-eines-umzuges-nach-%C2%A7-22-abs-4-satz-2-sgb-ii/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2071/
Willi S
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
Quelle: https://sozialberatung-kiel.de/2016/08/21/sh-lsg-zu-erforderlichkeit-eines-umzuges-nach-%C2%A7-22-abs-4-satz-2-sgb-ii/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2071/
Willi S
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