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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Do 13 Okt 2016 - 10:56

LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17. August 2016 (Az.: L 6 AS 113/16 B ER):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel

Quelle:  https://sozialberatung-kiel.de/2016/08/21/sh-lsg-zu-erforderlichkeit-eines-umzuges-nach-%C2%A7-22-abs-4-satz-2-sgb-ii/
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2071/
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