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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Der Eingliederungsverwaltungsakt genügt hinsichtlich der Eigenbemühungen nicht dem Bestimmtheitserfordernis.

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Beitrag von Willi Schartema Do 13 Okt 2016 - 10:34

LSG NRW , Beschluss v. 02.09.2016 - L 19 AS 1085/16/B
Leitsatz ( Redakteur )

2. Hinsichtlich der Ausführungen des Jobcenters in dem Eingliederungsverwaltungsakt zur genehmigten Ortsabwesenheit nach § 7 Abs. 4a SGB II ist darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei nicht um hoheitliche Regelungen der Behörde mit Aussenwirkung im Einzelfall (§ 31 SGB X handelt, sondern lediglich um Erläuterungen zur Rechtslage (Vgl. BSG Urteil vom 15.06.2016 - - B 4 AS 45/15 R).

Dazu RA Jens Hake, Stade

Schlappe für das Jobcenter Warendorf (und Sozialgericht Münster) bei Eingliederungsverwaltungsakten: Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (L 19 AS 1085/16/B Beschluss vom 02.09.2016) hält einen Eingliederungsverwaltungsakt des Jobcenter für rechtswidrig und gewährt dem Kläger entgegen der Entscheidung des Sozialgerichtes Prozesskostenhilfe.
Weiterlesen und Quelle: https://www.facebook.com/RechtsanwaltJensHake/posts/1026151714171154
 Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2071/
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