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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - vorläufige Leistungen wegen Einkommensschwankungen - endgültige Leistungsfestsetzung unter Anrechnung eines monatlichen Durchschnittseinkommens - § 41a Abs. 4 SGB II ( i. d. aktuellen
Fassung ab 01.08.2016 ) - keine Absetzung von allgemeinen "Vorhaltekosten" für die Abnutzung des Pkw - pauschale Fahrtkostenentschädigung des Arbeitgebers ist Einkommen
Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss v. 20.09.2016 - L 7 AS 155/15 NZB - rechtskräftig
Leitsatz ( Juris )
1. Allgemeine Vorhaltekosten für die Abnutzung eines Kraftfahrzeugs sind keine Ausgaben im Sinne des §11b Abs 1 Satz 1 Nr. 5 SGB II.
2. Zweifel am gesetzgeberischen Willen, mit § 2 Abs. 3 AlgII V a.F. bei der abschließenden Bedarfsberechnung im Bewilligungszeitraum ein durchschnittliches Monatseinkommen zuzulassen, sind seit Inkrafttreten des Neunten Gesetzes zur Änderung des SGB II ausgeräumt.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=187745&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Hinweis: Folgende Rechtsfrage ist beim BSG unter dem Az. B 14 AS 18/16 R anhängig
Vorinstanz: LSG Erfurt, L 4 AS 1310/15
Darf bei der endgültigen Leistungsbewilligung gem § 40 SGB 2 iVm § 328 Abs 3 SGB 3 auf der Rechtsgrundlage des § 2 Abs 3 S 1 AlgIIV 2008 abweichend vom Zuflussprinzip ein tatsächliches Durchschnittseinkommen zu Grunde gelegt werden?
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2079/
Willi S
Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss v. 20.09.2016 - L 7 AS 155/15 NZB - rechtskräftig
Leitsatz ( Juris )
1. Allgemeine Vorhaltekosten für die Abnutzung eines Kraftfahrzeugs sind keine Ausgaben im Sinne des §11b Abs 1 Satz 1 Nr. 5 SGB II.
2. Zweifel am gesetzgeberischen Willen, mit § 2 Abs. 3 AlgII V a.F. bei der abschließenden Bedarfsberechnung im Bewilligungszeitraum ein durchschnittliches Monatseinkommen zuzulassen, sind seit Inkrafttreten des Neunten Gesetzes zur Änderung des SGB II ausgeräumt.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=187745&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Hinweis: Folgende Rechtsfrage ist beim BSG unter dem Az. B 14 AS 18/16 R anhängig
Vorinstanz: LSG Erfurt, L 4 AS 1310/15
Darf bei der endgültigen Leistungsbewilligung gem § 40 SGB 2 iVm § 328 Abs 3 SGB 3 auf der Rechtsgrundlage des § 2 Abs 3 S 1 AlgIIV 2008 abweichend vom Zuflussprinzip ein tatsächliches Durchschnittseinkommen zu Grunde gelegt werden?
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2079/
Willi S
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