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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 16 Nov 2015 - 12:22

 Einkommens - Erforderlichkeit einer abschließenden Entscheidung nach § 328 Abs 3 S 2 Halbs 1 SGB 3




Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.08.2015 - L 4 AS 266/10



Jobcenter muss endgültigen Leistungsbescheid erlassen.
Leitsatz ( Juris )
1. Eine abschließende Entscheidung über den Leistungsanspruch gemäß § 40 Abs 1 Nr 1a SGB II aF iVm § 328 Abs 3 SG III, mit der eine zuvor verfügte vorläufige Leistungsbewilligung ersetzt werden soll, muss so klar und eindeutig sein, dass für den Leistungsberechtigten - wie auch für einen unbeteiligten Dritten - auf den ersten Blick erkennbar ist, dass nunmehr endgültig und mit Bindungswirkung für die Beteiligten der Leistungsanspruch festgestellt wird.

2. Ein "Änderungsbescheid", dem eine abschließende und verbindliche Entscheidung über den Leistungsanspruch nicht zu entnehmen ist, genügt dem nicht.

3. Solange der endgültige Leistungsanspruch nicht festgestellt ist, besteht keine Grundlage für eine Erstattungsforderung gemäß § 328 Abs 3 Satz 2 SGB III.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=181303&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Rechtstipp: S. dazu auch: LSG NRW, Urteil v. 21.09.2015 - L 19 AS 2333/14 



Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1911/


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