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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Ist die vom Arbeitgeber eingeräumte Möglichkeit der privaten Nutzung eines Dienstfahrzeugs entsprechend der steuerrechtlichen Bewertung nach § 8 Abs 2 S 2 iVm § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG als zu berücksichtigendes Einkommen iS des § 11 SGB 2 anzusehen?
LSG Halle, Urteil v. 26.02.2016 - L 4 AS 159/12 - Revision anhängig beim BSG unter dem Az. B 14 AS 15/16 R
(Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Einnahmen in Geld oder Geldeswert - Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber auch zur privaten Nutzung durch den Arbeitnehmer - steuerrechtlicher geldwerter Vorteil - keine geldwerte Einnahme iS § 11 SGB 2 - fehlender Marktwert - keine Minderung des pauschalierten Regelbedarfs)
Leitsatz ( Juris )
Bei einem in der Lohnbescheinigung bei den Bruttobezügen aufgeführten Betrag von rund 230
Euro für die Kraftfahrzeug-Gestellung, bei dem es sich um einen steuerrechtlich zu berücksich-
tigenden wirtschaftlichen Vorteil aus der privaten Dienstwagennutzung handelt, der aber nicht
tatsächlich zufließt, handelt es sich weder um eine Einnahme in Geld noch um eine Einnahme in
Geldeswert, die gem § 11 SGB 2 als Einkommen zu berücksichtigen ist.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2054/
Willi S
(Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Einnahmen in Geld oder Geldeswert - Überlassung eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber auch zur privaten Nutzung durch den Arbeitnehmer - steuerrechtlicher geldwerter Vorteil - keine geldwerte Einnahme iS § 11 SGB 2 - fehlender Marktwert - keine Minderung des pauschalierten Regelbedarfs)
Leitsatz ( Juris )
Bei einem in der Lohnbescheinigung bei den Bruttobezügen aufgeführten Betrag von rund 230
Euro für die Kraftfahrzeug-Gestellung, bei dem es sich um einen steuerrechtlich zu berücksich-
tigenden wirtschaftlichen Vorteil aus der privaten Dienstwagennutzung handelt, der aber nicht
tatsächlich zufließt, handelt es sich weder um eine Einnahme in Geld noch um eine Einnahme in
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Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2054/
Willi S
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