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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Bei einer sogenannten hypokaliämischen periodischen Lähmung (ICD 10: G72.3) besteht kein Anspruch auf ernährungsbedingten Mehrbedarf im Sinne des § 21 Abs. 5 SGB II. Erforderlichkeit einer kostenaufwändigen Ernährung nach derzeitigem wissenschaftlichem  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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Bei einer sogenannten hypokaliämischen periodischen Lähmung (ICD 10: G72.3) besteht kein Anspruch auf ernährungsbedingten Mehrbedarf im Sinne des § 21 Abs. 5 SGB II. Erforderlichkeit einer kostenaufwändigen Ernährung nach derzeitigem wissenschaftlichem

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Bei einer sogenannten hypokaliämischen periodischen Lähmung (ICD 10: G72.3) besteht kein Anspruch auf ernährungsbedingten Mehrbedarf im Sinne des § 21 Abs. 5 SGB II. Erforderlichkeit einer kostenaufwändigen Ernährung nach derzeitigem wissenschaftlichem  Empty Bei einer sogenannten hypokaliämischen periodischen Lähmung (ICD 10: G72.3) besteht kein Anspruch auf ernährungsbedingten Mehrbedarf im Sinne des § 21 Abs. 5 SGB II. Erforderlichkeit einer kostenaufwändigen Ernährung nach derzeitigem wissenschaftlichem

Beitrag von Willi Schartema Di 6 Sep 2016 - 9:46

 Stand nicht belegt.
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 14.01.2016 - S 21 AS 3791/13


Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/SG-Stuttgart_S-21-AS-379113_Kein-Anspruch-auf-ernaehrungsbedingten-Mehrbedarf-bei-hypokaliaemischer-periodischer-Laehmung.news23075.htm

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2062/
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