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Leistungsträger muss Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes anhand einer Folgenabwägung für bulgarische Staatsangehörige erbringen, welche sich um Arbeit bemühen.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.02.2015 - L 7 AS 2213/14 B ER und - 2214/14 B - rechtskräftig
Leitsatz (Autor)
Der EuGH hat - entgegen der Auffassung des Leistungsträgers - in seiner Entscheidung vom 11.11.2014 (Az. C-333/13, Rechtssache Dano) die europarechtliche Konformität des in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II geregelten Leistungsausschlusses nicht ausdrücklich bestätigt. Die Entscheidung des EuGH beruht auf der Feststellung, dass Frau Dano sich nicht um Arbeit bemüht habe und es sich damit um eine Unionsbürgerin handele, die mit dem Ziel eingewandert sei, in den Genuss von Sozialhilfe zu kommen. Eine Entscheidung des EuGH für Personen, bei denen die Arbeitsuche zu bejahen ist, steht noch aus (BSG EuGH-Vorlage vom 12.12.2013 - B 4 AS 9/13 R; Az EuGH C-67/14, Rechtssache Alimanovic).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=176167&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: ebenso LSG NRW, Beschl. v. 20.02.2015 - L 19 AS 2326/14 B
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1798/
Willi S
Leitsatz (Autor)
Der EuGH hat - entgegen der Auffassung des Leistungsträgers - in seiner Entscheidung vom 11.11.2014 (Az. C-333/13, Rechtssache Dano) die europarechtliche Konformität des in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II geregelten Leistungsausschlusses nicht ausdrücklich bestätigt. Die Entscheidung des EuGH beruht auf der Feststellung, dass Frau Dano sich nicht um Arbeit bemüht habe und es sich damit um eine Unionsbürgerin handele, die mit dem Ziel eingewandert sei, in den Genuss von Sozialhilfe zu kommen. Eine Entscheidung des EuGH für Personen, bei denen die Arbeitsuche zu bejahen ist, steht noch aus (BSG EuGH-Vorlage vom 12.12.2013 - B 4 AS 9/13 R; Az EuGH C-67/14, Rechtssache Alimanovic).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=176167&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: ebenso LSG NRW, Beschl. v. 20.02.2015 - L 19 AS 2326/14 B
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1798/
Willi S
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