Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Angelegenheiten nach dem SGB II Es bleibt offen, ob § 7 Abs 4a SGB II von vorn herein unanwendbar ist, wenn die Voraussetzungen des § 10 Abs 1 Nr 4 oder Nr 5 SGB II vorliegen, oder die Erfüllung der Voraussetzungen
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Angelegenheiten nach dem SGB II Es bleibt offen, ob § 7 Abs 4a SGB II von vorn herein unanwendbar ist, wenn die Voraussetzungen des § 10 Abs 1 Nr 4 oder Nr 5 SGB II vorliegen, oder die Erfüllung der Voraussetzungen
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14.11.2017- L 7 AS 934/17 B ER, L 7 AS 935/17 B
Leitsatz ( Juris )
2. Eine die Erwerbstätigkeit hindernde Pflege i. S. des § 10 Abs 1 Nr 4 SGB II setzt voraus, dass der Leistungsberechtigte einen wesentlichen, nicht durch Dritte abgedeckten Pflegebedarf erfüllt. Maßgeblich ist die Bedarfssituation im Einzelfall. Zur Ermittlung des Pflegebedarfs kann auf § 14 Abs 1 und 4 SGB XI aF zurückgegriffen werden.
3. Die Begleitung eines an einer lebensbedrohlichen Erkrankung leidenden Angehörigen in ein Krankenhaus stellt zwar eine im Zusammenhang mit der pflegerischen Versorgung stehende Beistandsleistung dar, jedoch keine Pflegeleistung, wenn Dritte in wesentlichem Umfang zumindest physische Pflegeleistungen erbringen.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=DED868BD2C4245687EEB97EBEC4D31C2.jp12?doc.id=JURE170041619&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2295/
Leitsatz ( Juris )
2. Eine die Erwerbstätigkeit hindernde Pflege i. S. des § 10 Abs 1 Nr 4 SGB II setzt voraus, dass der Leistungsberechtigte einen wesentlichen, nicht durch Dritte abgedeckten Pflegebedarf erfüllt. Maßgeblich ist die Bedarfssituation im Einzelfall. Zur Ermittlung des Pflegebedarfs kann auf § 14 Abs 1 und 4 SGB XI aF zurückgegriffen werden.
3. Die Begleitung eines an einer lebensbedrohlichen Erkrankung leidenden Angehörigen in ein Krankenhaus stellt zwar eine im Zusammenhang mit der pflegerischen Versorgung stehende Beistandsleistung dar, jedoch keine Pflegeleistung, wenn Dritte in wesentlichem Umfang zumindest physische Pflegeleistungen erbringen.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=DED868BD2C4245687EEB97EBEC4D31C2.jp12?doc.id=JURE170041619&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2295/
Ähnliche Themen
» Angelegenheiten nach dem SGB II - Absetzungen vom Einkommen; hier: Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen, § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 SGB II
» Angelegenheiten nach § 6a BKGG (BK) - Zu den Voraussetzungen des Kinderzuschlags ( hier bestand kein Anspruch )
» LSG Sachsen-Anhalt: Alles offen- Einkommens - oder Vermögensberücksichtigung für nach Haftentlassung gezahltes Überbrückungsgeld
» Selbst wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen aufgelaufener Mietrückstände vorliegen, setzt ein Anordnungsgrund zur einstweiligen Verpflichtung des Jobcenters zur Mietschuldenübernahme gemäß
» Die Bewilligung vorläufiger Leistungen kann unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 45 SGB X oder des § 48 SGB X aufgehoben werden. Der vorläufige Charakter einer Bewilligung hindert das Entstehen von Vertrauensschutz auf Seiten des
» Angelegenheiten nach § 6a BKGG (BK) - Zu den Voraussetzungen des Kinderzuschlags ( hier bestand kein Anspruch )
» LSG Sachsen-Anhalt: Alles offen- Einkommens - oder Vermögensberücksichtigung für nach Haftentlassung gezahltes Überbrückungsgeld
» Selbst wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen aufgelaufener Mietrückstände vorliegen, setzt ein Anordnungsgrund zur einstweiligen Verpflichtung des Jobcenters zur Mietschuldenübernahme gemäß
» Die Bewilligung vorläufiger Leistungen kann unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 45 SGB X oder des § 48 SGB X aufgehoben werden. Der vorläufige Charakter einer Bewilligung hindert das Entstehen von Vertrauensschutz auf Seiten des
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema