Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Unzumutbare Härte bei Verwertung einer Sterbegeldversicherung SGB XII
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Unzumutbare Härte bei Verwertung einer Sterbegeldversicherung SGB XII
SG Gießen, Urteil v. 07.06.2016 - S 18 SO 108/14
Leitsatz ( Redakteur )
1. Der Einsatz einer angemessenen finanziellen Vorsorge für den Todesfall für den Leistungsberechtigten von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stellt eine unzumutbare Härte dar, wenn die Zweckbindung verbindlich festgelegt ist.
2. Vermögenswerte, die zur Absicherung der Kosten einer angemessenen Bestattung angespart worden sind, werden durch die Härteregelung des § 90 Abs. 3 SGB XII geschützt. Diese Privilegierung ist dann gerechtfertigt, wenn sichergestellt ist, dass der angesparte Vermögenswert tatsächlich für die Bestattungskosten verwendet werde. Dies sei bei einer zweckgebundenen Sterbegeldversicherung der Fall.
3. Die bloße Absicht des Betroffenen, ein angespartes Guthaben im Falle des Todes für die Bestattungskosten zu verwenden, ohne einen entsprechenden Teil seines Vermögens aus dem übrigen Vermögen auszugliedern, genüge dagegen nicht.
4. Im Übrigen hielt das Gericht die Verwertung der Sterbeversicherung für offensichtlich unwirtschaftlich.
Quelle: Pressemitteilung des SG Gießen v. 27.06.2016: https://sg-giessen-justiz.hessen.de/irj/SG_Giessen_Internet?rid=HMdJ_15/SG_Giessen_Internet/sub/742/7426c20a-7f84-551d-0648-712ae8bad548,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%2526overview=true.htm
Rechtstipp: vgl. zur Zweckbindung bei einer Sterbegeldversicherung: LSG Thüringen, Urteil vom 23.05.2012 – L 8 SO 85/11
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2031/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
1. Der Einsatz einer angemessenen finanziellen Vorsorge für den Todesfall für den Leistungsberechtigten von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stellt eine unzumutbare Härte dar, wenn die Zweckbindung verbindlich festgelegt ist.
2. Vermögenswerte, die zur Absicherung der Kosten einer angemessenen Bestattung angespart worden sind, werden durch die Härteregelung des § 90 Abs. 3 SGB XII geschützt. Diese Privilegierung ist dann gerechtfertigt, wenn sichergestellt ist, dass der angesparte Vermögenswert tatsächlich für die Bestattungskosten verwendet werde. Dies sei bei einer zweckgebundenen Sterbegeldversicherung der Fall.
3. Die bloße Absicht des Betroffenen, ein angespartes Guthaben im Falle des Todes für die Bestattungskosten zu verwenden, ohne einen entsprechenden Teil seines Vermögens aus dem übrigen Vermögen auszugliedern, genüge dagegen nicht.
4. Im Übrigen hielt das Gericht die Verwertung der Sterbeversicherung für offensichtlich unwirtschaftlich.
Quelle: Pressemitteilung des SG Gießen v. 27.06.2016: https://sg-giessen-justiz.hessen.de/irj/SG_Giessen_Internet?rid=HMdJ_15/SG_Giessen_Internet/sub/742/7426c20a-7f84-551d-0648-712ae8bad548,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%2526overview=true.htm
Rechtstipp: vgl. zur Zweckbindung bei einer Sterbegeldversicherung: LSG Thüringen, Urteil vom 23.05.2012 – L 8 SO 85/11
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2031/
Willi S
Ähnliche Themen
» Zur Verwertung einer Lebensversicherung ( hier bejahend ) - Verwertung stelle auch keine unzumutbare Härte dar
» Unzumutbare Härte bei Verwertung einer Sterbegeldversicherung SGB XII
» Zur Verwertbarkeit von zwei Eigentumswohnungen - Zuschuss statt als Darlehen - besondere Härte aufgrund atypischer schwerer Belastung der Klägerin bei einer Verwertung wegen besonderer familiäre Situation. SG Osnabrück, Urteil
» Die Vermögensverwertung der Sterbegeldversicherung stellt keine nach § 90 Abs. 3 SGB XII zu beachtende unzumutbare Härte dar ?
» Grundsicherung nach dem SGB II - Gesundheitszustand, Gutachterausschuss, Heizperiode, Wohneinheit, Heizkosten, Gesundheitszustand, Pflegebedürftigkeit, Verwertung besondere Härte ( § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 SGB II), Leitvorstellungen des Gesetzgebers,
» Unzumutbare Härte bei Verwertung einer Sterbegeldversicherung SGB XII
» Zur Verwertbarkeit von zwei Eigentumswohnungen - Zuschuss statt als Darlehen - besondere Härte aufgrund atypischer schwerer Belastung der Klägerin bei einer Verwertung wegen besonderer familiäre Situation. SG Osnabrück, Urteil
» Die Vermögensverwertung der Sterbegeldversicherung stellt keine nach § 90 Abs. 3 SGB XII zu beachtende unzumutbare Härte dar ?
» Grundsicherung nach dem SGB II - Gesundheitszustand, Gutachterausschuss, Heizperiode, Wohneinheit, Heizkosten, Gesundheitszustand, Pflegebedürftigkeit, Verwertung besondere Härte ( § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 SGB II), Leitvorstellungen des Gesetzgebers,
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema