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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 27 Jan 2014 - 10:21

Anspruch genommen oder bestritten werden.

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 09.12.2013 - L 7 AS 965/11

Leitsätze (Juris)

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=166536&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Anmerkung des Gerichts:
Die Mitwirkung des Leistungsbeziehers an der ärztlichen Untersuchung - auch das Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens - ist durch §§ 60 ff SGB I angeordnet. Auf seine Verweigerung der Mitwirkung kann das Jobcenter mit einer Versagung von Arbeitslosengeld II reagieren.

Quelle:  http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2247

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