Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Sanktionsbescheid eines unter 25- jährigen Hilfebedürftigen ist rechtswidrig und aufzuheben, weil es an einer fehlerfreien Verkürzungsentscheidung nach § 31b Abs. 1 Satz 4 SGB 2 fehlt.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Sanktionsbescheid eines unter 25- jährigen Hilfebedürftigen ist rechtswidrig und aufzuheben, weil es an einer fehlerfreien Verkürzungsentscheidung nach § 31b Abs. 1 Satz 4 SGB 2 fehlt.
SG Koblenz, Beschluss vom 17.04.2014 - S 15 AS 256/14 ER
Leitsätze (Autor)
Die Verkürzung der gesetzlichen Regelsanktionsdauer von drei Monaten setzt eine nach pflichtgernäßem Ermessen zu treffende (§ 30 SGB X) und zu begründende (§ 40 SGB X) Ermessensentscheidung voraus. Eine bloß formelhafte Begründung ohne erkennbaren Bezug zum Einzelfall genügt dem nicht.
Die Verkürzung ist von Amts wegen zu prüfen, erfordert keinen gesonderten Antrag und ist mit der Feststellung der Leistungsbeschränkung zu verbinden. Die fehlerfreie Verkürzungsentscheidung ist sachlich Voraussetzung für die Leistungsminderung im Übrigen. Die Verkürzungsentscheidung ist nicht an besondere Tatbestandsvoraussetzungen (z.B. besondere Härte) gebunden und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls einschließlich der Einsichtsfähigkeit des Leistungsberechtigten und des Grads des Verschuldens zu treffen.
Da die fehlerfreie Verkürzungsentscheidung sachlich Voraussetzung für die Minderung des Leistungsanspruchs im Übrigen ist, erscheint die angegriffene Sanktionsentscheidung im Ganzen rechtswidrig und war die aufschiebende Wirkung des dagegen eingelegten Widerspruchs anzuordnen.
Quelle: Beschluss liegt dem Autor vor.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1628/
Willi S
Leitsätze (Autor)
Die Verkürzung der gesetzlichen Regelsanktionsdauer von drei Monaten setzt eine nach pflichtgernäßem Ermessen zu treffende (§ 30 SGB X) und zu begründende (§ 40 SGB X) Ermessensentscheidung voraus. Eine bloß formelhafte Begründung ohne erkennbaren Bezug zum Einzelfall genügt dem nicht.
Die Verkürzung ist von Amts wegen zu prüfen, erfordert keinen gesonderten Antrag und ist mit der Feststellung der Leistungsbeschränkung zu verbinden. Die fehlerfreie Verkürzungsentscheidung ist sachlich Voraussetzung für die Leistungsminderung im Übrigen. Die Verkürzungsentscheidung ist nicht an besondere Tatbestandsvoraussetzungen (z.B. besondere Härte) gebunden und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls einschließlich der Einsichtsfähigkeit des Leistungsberechtigten und des Grads des Verschuldens zu treffen.
Da die fehlerfreie Verkürzungsentscheidung sachlich Voraussetzung für die Minderung des Leistungsanspruchs im Übrigen ist, erscheint die angegriffene Sanktionsentscheidung im Ganzen rechtswidrig und war die aufschiebende Wirkung des dagegen eingelegten Widerspruchs anzuordnen.
Quelle: Beschluss liegt dem Autor vor.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1628/
Willi S
Ähnliche Themen
» Zur Rechtmäßigkeit einer Eingliederungsvereinbarung ( hier bejahend ) - fünf Bewerbungsbemühungen - gesetzliche Pflicht zur Einreichung von Eigenbemühungen - Sanktionsbescheid nicht deshalb rechtswidrig, weil es an einem Umsetzungsbescheid fehlt - -
» Die mit der Klage angefochtene Aufforderung zur Beantragung einer vorrangigen Altersrente ist schon deshalb rechtswidrig, weil es an der erforderlichen Ermessensausübung durch das Jobcenter fehlt.
» Schlappe fürs Jobcenter - Wie muss ein Jobcenter eine Anhörung nach § 24 SGB X ordnungsgemäß durchführen? Sanktionsbescheid ist rechtswidrig,wenn es an einer wirksamen durchgeführten Anhörung vor Erlass des Sanktionsbescheides fehlt.
» Eingliederungsvereinbarung rechtswidrig, weil es an den erforderlichen Vorverhandlungen der Beteiligten fehlte - Verpflichtung zur Aufnahme einer Arbeitsgelegenheit nach § 16d SGB II
» Gemäß § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II sind vom nach § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II zu berücksichtigenden Einkommen auch die Beiträge zu einer Kfz.-Haftpflichtversicherung, deren Abschluss Voraussetzung für die Zulassung eines Pkw ist, absetzbar.
» Die mit der Klage angefochtene Aufforderung zur Beantragung einer vorrangigen Altersrente ist schon deshalb rechtswidrig, weil es an der erforderlichen Ermessensausübung durch das Jobcenter fehlt.
» Schlappe fürs Jobcenter - Wie muss ein Jobcenter eine Anhörung nach § 24 SGB X ordnungsgemäß durchführen? Sanktionsbescheid ist rechtswidrig,wenn es an einer wirksamen durchgeführten Anhörung vor Erlass des Sanktionsbescheides fehlt.
» Eingliederungsvereinbarung rechtswidrig, weil es an den erforderlichen Vorverhandlungen der Beteiligten fehlte - Verpflichtung zur Aufnahme einer Arbeitsgelegenheit nach § 16d SGB II
» Gemäß § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II sind vom nach § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II zu berücksichtigenden Einkommen auch die Beiträge zu einer Kfz.-Haftpflichtversicherung, deren Abschluss Voraussetzung für die Zulassung eines Pkw ist, absetzbar.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema