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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zur Rechtmäßigkeit einer Eingliederungsvereinbarung ( hier verneinend ) - Der Eingliederungsverwaltungsakt ist auch insgesamt rechtswidrig und nicht nur teilrechtswidrig.

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Beitrag von Willi Schartema Mo 25 Apr 2016 - 10:10

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 14.07.2015 - L 9 AS 609/15





Leitsatz ( Juris )

1. Ein Eingliederungsverwaltungsakt, der sich in Vorgaben für den Betreffenden ohne konkreten Bezug zum Ziel der Eingliederung in Arbeit erschöpft, ist rechtswidrig ( Von ihm wird lediglich und in Übereinstimmung mit den allgemeinen Vorschriften verlangt, Änderungen mitzuteilen, AU-Bescheinigungen vorzulegen, Urlaub und andere Ortsabwesenheiten mitzuteilen usw).

2. Von einer Eingliederungsvereinbarung kann abgesehen werden, wenn der Gesetzeszweck der Strukturierung und Beförderung der Eingliederung des Betreffenden in den Arbeitsmarkt (aktuell) nicht erreicht werden kann.
 
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=179394&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2008/


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