Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Gerichtsbescheid - Antrag auf mündliche Verhandlung - Entscheidung durch Beschluss oder durch Urteil
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Gerichtsbescheid - Antrag auf mündliche Verhandlung - Entscheidung durch Beschluss oder durch Urteil
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 27.06.2016 - L 9 AS 1782/14 B
Leitsatz ( Juris )
1.) Beantragt ein Kläger nach dem Erlass eines Gerichtsbescheides die mündliche Verhandlung und trägt vor, dass der Beschwerdewert des § 144 SGG nicht erreicht werde, muss das Sozialgericht mündlich verhandeln, wenn es vor Erlass des Gerichtsbescheids keine konkreten abweichenden Feststellungen zur Höhe des Beschwerdewertes getroffen und dem Kläger hierzu kein rechtliches Gehör gewährt hat.
2.) Zur Entscheidung über einen Antrag auf mündliche Verhandlung nach § 105 Abs. 2 Satz 2 SGG durch Beschluss.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=185779&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2027/
Willi S
Leitsatz ( Juris )
1.) Beantragt ein Kläger nach dem Erlass eines Gerichtsbescheides die mündliche Verhandlung und trägt vor, dass der Beschwerdewert des § 144 SGG nicht erreicht werde, muss das Sozialgericht mündlich verhandeln, wenn es vor Erlass des Gerichtsbescheids keine konkreten abweichenden Feststellungen zur Höhe des Beschwerdewertes getroffen und dem Kläger hierzu kein rechtliches Gehör gewährt hat.
2.) Zur Entscheidung über einen Antrag auf mündliche Verhandlung nach § 105 Abs. 2 Satz 2 SGG durch Beschluss.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=185779&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2027/
Willi S
Ähnliche Themen
» Das Sozialgericht hat über einen Antrag auf mündliche Verhandlung nach § 105 Abs. 2 S. 2 SGG auch dann durch Urteil zu entscheiden, wenn es ihn für nicht fristgerecht erachtet (zum unstatthaften Antrag siehe bereits Urteil des erkennenden Senats
» Keine Berufung per e-mail und PDF Bayer. Landessozialgericht Beschluss vom 24. Februar 2012 - L 8 SO 9/12 B ER Hierzu hat das Bayerische Landessozialgericht durch eine neuere Entscheidung Klarheit geschaffen.
» § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB II verlangt keinen neuen Antrag, wenn im laufenden Antragsverfahren durch Verbrauch von Vermögen Hilfebedürftigkeit eintritt ( LSG NSB, Urteil vom 11.03.2008 - L 7 AS 143/07).
» Eine einmonatige oder längere Unterbrechung des Sozialhilfebezugs kann zu einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung führen. Dies gilt aber nach einem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg nicht bei rückwirkend oder
» Zur Frage, ob die Leistungsbezieher aus § 3 Abs. 4 Satz 1 AsylbLG einen einklagbaren Anspruch darauf haben, dass ihre Leistungen auch ohne Veröffentlichung durch das Bundesministerium oder eine Entscheidung des Gesetzgebers entsprechend der Erhöhung der
» Keine Berufung per e-mail und PDF Bayer. Landessozialgericht Beschluss vom 24. Februar 2012 - L 8 SO 9/12 B ER Hierzu hat das Bayerische Landessozialgericht durch eine neuere Entscheidung Klarheit geschaffen.
» § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB II verlangt keinen neuen Antrag, wenn im laufenden Antragsverfahren durch Verbrauch von Vermögen Hilfebedürftigkeit eintritt ( LSG NSB, Urteil vom 11.03.2008 - L 7 AS 143/07).
» Eine einmonatige oder längere Unterbrechung des Sozialhilfebezugs kann zu einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung führen. Dies gilt aber nach einem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg nicht bei rückwirkend oder
» Zur Frage, ob die Leistungsbezieher aus § 3 Abs. 4 Satz 1 AsylbLG einen einklagbaren Anspruch darauf haben, dass ihre Leistungen auch ohne Veröffentlichung durch das Bundesministerium oder eine Entscheidung des Gesetzgebers entsprechend der Erhöhung der
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema