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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 25 Apr 2016 - 10:21

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 22.09.2015 - L 9 AS 5084/13




§ 12 Abs. 4 Satz 3 SGB II ist in denjenigen Fallgestaltungen anwendbar, in denen Änderungen in den Vermögensverhältnissen in dem Zeitraum zwischen - Antragstellung und Bezugsbeginn - der Leistungen der Grundsicherung eintreten.

Aus der Regelung des § 12 Abs. 4 SGB II folgt lediglich, dass sich das JobCenter auf das Vorhandensein eines Vermögensgegenstandes oder -wertes bei Antragstellung berufen kann, solange dieser unverändert besteht. Tritt insofern durch Veräußerung, Belastung oder durch sonstige Umstände eine Änderung des Verkehrswertes ein, ist dieser zu berücksichtigen, ohne dass es auf den Grund für die Vermögensänderung ankommt (wie hier: Bayerisches LSG, Urteil vom 23.07.2015 - L 11 AS 681/14 ).

Dies gilt selbst bei einer absichtlichen und zielgerichteten Herbeiführung von Vermögenslosigkeit

Leitsatz ( Juris )

1. Die Verwendung eigenen Vermögens (hier einer gekündigten Lebensversicherung) nach § 12 SGB II zur Schuldentilgung in Form des Ausgleichs eines Kontosolls führt zu dessen Verbrauch (Abgrenzung zur Berücksichtigung des einem Konto zugeflossenen und gutgeschriebenen Einkommens nach § 11 SGB II im Rahmen einer Kontokorrentabrede, s. BSG 29.04.2015 - B 14 AS 10/14 R ).

2. Zum Erlass eines Grundurteils nach § 130 SGG (erst) im Berufungsverfahren.
 
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=180616&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2008/


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