Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Nach dem Wortlaut des § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II hat seitens des Jobcenters vor dem Erlass eines entsprechenden Eingliederungsverwaltungsakts stets der Versuch unternommen zu werden, mit einem Bezieher von Arbeitslosengeld II konsensual eine
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Nach dem Wortlaut des § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II hat seitens des Jobcenters vor dem Erlass eines entsprechenden Eingliederungsverwaltungsakts stets der Versuch unternommen zu werden, mit einem Bezieher von Arbeitslosengeld II konsensual eine
Eingliederungsvereinbarung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II) abzuschließen.
Sozialgericht Köln, Urteil vom 20. Mai 2016 (Az.: S 37 AS 3940/15):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Es besteht hier keine Gleichrangigkeit der Handlungsformen „Vereinbarung“ und „Verwaltungsakt“, da auch § 15 SGB II vom Grundsatz der aktiven Mitwirkung der Leistungsberechtigten bei der gemeinsamen Ausarbeitung eines Eingliederungskonzepts geprägt ist.
3. Ein die Eingliederungsvereinbarung ersetzender Verwaltungsakt kommt nur dann in Betracht, wenn der SGB II-Träger zuvor den Versuch unternommen hat, mit Antragsteller/innen eine Vereinbarung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II zu schließen oder im Einzelfall besondere Gründe vorliegen, die den Abschluss eines solchen öffentlich-rechtlichen Vertrags als nicht sachgerecht erscheinen lassen. Dies ist im ersetzenden Verwaltungsakt im Einzelnen darzulegen.
4. Für die Durchführung entsprechender Verhandlungen trägt das Jobcenter die Beweislast.
Rechtstipp: im Ergebnis ebenso Sozialgericht Köln, Beschluss vom 7. Dezember 2015 (Az.: S 37 AS 3523/15 ER )
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2026/
Willi S
Sozialgericht Köln, Urteil vom 20. Mai 2016 (Az.: S 37 AS 3940/15):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Es besteht hier keine Gleichrangigkeit der Handlungsformen „Vereinbarung“ und „Verwaltungsakt“, da auch § 15 SGB II vom Grundsatz der aktiven Mitwirkung der Leistungsberechtigten bei der gemeinsamen Ausarbeitung eines Eingliederungskonzepts geprägt ist.
3. Ein die Eingliederungsvereinbarung ersetzender Verwaltungsakt kommt nur dann in Betracht, wenn der SGB II-Träger zuvor den Versuch unternommen hat, mit Antragsteller/innen eine Vereinbarung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II zu schließen oder im Einzelfall besondere Gründe vorliegen, die den Abschluss eines solchen öffentlich-rechtlichen Vertrags als nicht sachgerecht erscheinen lassen. Dies ist im ersetzenden Verwaltungsakt im Einzelnen darzulegen.
4. Für die Durchführung entsprechender Verhandlungen trägt das Jobcenter die Beweislast.
Rechtstipp: im Ergebnis ebenso Sozialgericht Köln, Beschluss vom 7. Dezember 2015 (Az.: S 37 AS 3523/15 ER )
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2026/
Willi S
Ähnliche Themen
» Ein Jobcenter hat vor dem Erlass eines Eingliederungsverwaltungsakts (§ 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II) stets den Versuch zu unternehmen, mit dem Alg II-Empfänger konsensual eine Eingliederungsvereinbarung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II) abzuschließen.
» Ein die Eingliederungsvereinbarung (EGV - § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II) ersetzender Verwaltungsakt gemäß § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II kommt nur in Betracht, wenn der SGB II-Träger zuvor den Versuch unternommen hat, mit dem Antragsteller eine EGV abzuschließen,
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorrangige Leistungen - Aufforderung zur Beantragung der vorzeitigen Altersrente - Unbestimmtheit des Schreibens des Grundsicherungsträgers - Bitte seitens des Jobcenters kein Verwaltungsakt - Bestimmtheit - fehlende
» Kein vorläufiger Rechtsschutz bei fehlendem Anordnungsgrund - angebotene Darlehensgewährung seitens des Jobcenters
» Aus § 44a Abs. 1 Satz 7 SGB II geht für den Fall der Umstrittenheit einer weiteren Erwerbsfähigkeit von Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II in Verbindung mit § 8 Abs. 1 SGB II) eine Nahtlosigkeitsregelung nach dem
» Ein die Eingliederungsvereinbarung (EGV - § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II) ersetzender Verwaltungsakt gemäß § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II kommt nur in Betracht, wenn der SGB II-Träger zuvor den Versuch unternommen hat, mit dem Antragsteller eine EGV abzuschließen,
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorrangige Leistungen - Aufforderung zur Beantragung der vorzeitigen Altersrente - Unbestimmtheit des Schreibens des Grundsicherungsträgers - Bitte seitens des Jobcenters kein Verwaltungsakt - Bestimmtheit - fehlende
» Kein vorläufiger Rechtsschutz bei fehlendem Anordnungsgrund - angebotene Darlehensgewährung seitens des Jobcenters
» Aus § 44a Abs. 1 Satz 7 SGB II geht für den Fall der Umstrittenheit einer weiteren Erwerbsfähigkeit von Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II in Verbindung mit § 8 Abs. 1 SGB II) eine Nahtlosigkeitsregelung nach dem
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema