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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Ein Jobcenter hat vor dem Erlass eines Eingliederungsverwaltungsakts (§ 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II) stets den Versuch zu unternehmen, mit dem Alg II-Empfänger konsensual eine Eingliederungsvereinbarung (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB II) abzuschließen.
Sozialgericht Köln, Beschluss vom 7. Dezember 2015 (Az.: S 37 AS 3523/15 ER):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel:
2. Eine Ausnahme ist hier nur dann vertretbar dar, wenn im Einzelfall besondere Gründe vorliegen, die den Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung als nicht sachgerecht auffassen lassen, was im gemäß § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II erlassenen Verwaltungsakt eingehend dargelegt zu werden hat.
3. Die Beweislast für den vom SGB II-Träger unternommenen Versuch, zunächst auf ein Zustandekommen einer Eingliederungsvereinbarung hinzuwirken, trägt das Jobcenter.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1933/
Willi S
Leitsatz Dr. Manfred Hammel:
2. Eine Ausnahme ist hier nur dann vertretbar dar, wenn im Einzelfall besondere Gründe vorliegen, die den Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung als nicht sachgerecht auffassen lassen, was im gemäß § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II erlassenen Verwaltungsakt eingehend dargelegt zu werden hat.
3. Die Beweislast für den vom SGB II-Träger unternommenen Versuch, zunächst auf ein Zustandekommen einer Eingliederungsvereinbarung hinzuwirken, trägt das Jobcenter.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1933/
Willi S
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