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Kein vorläufiger Rechtsschutz bei fehlendem Anordnungsgrund - angebotene Darlehensgewährung seitens des Jobcenters
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07.05.2015 - L 4 AS 52/15 B ER - rechtskräftig
Leitsatz ( Autor )
Ein gerichtliches Einschreiten mittels einstweiliger Anordnung ist regelmäßig dann noch nicht erforderlich, wenn der Antragsteller durch eine darlehensweise Leistungsgewährung die finanzielle Notlage selbst beseitigen kann (vgl. Landessozialgericht Baden Württemberg Beschluss vom 22. Februar 2008, L 2 SO 233/08 ERB; LSG Berlin Brandenburg, Beschluss vom 05. April 2006, L 23 B 19/06 SO ER; Bayerisches LSG, Beschluss vom 6. Mai 2009, L 8 SO 45/09 B ER; Bayerisches LSG Beschluss vom 23. Juli 2009, L 11 AS 433/09 B ER ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=177832&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1845/
Willi S
Leitsatz ( Autor )
Ein gerichtliches Einschreiten mittels einstweiliger Anordnung ist regelmäßig dann noch nicht erforderlich, wenn der Antragsteller durch eine darlehensweise Leistungsgewährung die finanzielle Notlage selbst beseitigen kann (vgl. Landessozialgericht Baden Württemberg Beschluss vom 22. Februar 2008, L 2 SO 233/08 ERB; LSG Berlin Brandenburg, Beschluss vom 05. April 2006, L 23 B 19/06 SO ER; Bayerisches LSG, Beschluss vom 6. Mai 2009, L 8 SO 45/09 B ER; Bayerisches LSG Beschluss vom 23. Juli 2009, L 11 AS 433/09 B ER ).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=177832&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1845/
Willi S
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