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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Zur Bedarfsgemeinschaft gehört nach § 7 Abs. 3 Nr. 3a SGB II der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte als Partner des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auch wenn dieser seinerseits nicht erwerbsfähig ist.
Thüringer Landessozialgericht, Urteil v. 13.04.2016 - L 4 AS 882/13 - rechtskräftig
Leitsatz ( Juris )
2. Der in § 5 Abs. 2 Satz 2 SGB II (in der vom 1. August 2006 bis 31. März 2011 geltenden Fassung) in Ergänzung zu § 28 Abs. 1 Satz 1 SGB II bestimmte Nachrang des Sozialgeldes kommt nur zum Tragen, soweit tatsächlich ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach den §§ 41-46 SGB XII besteht. Dies setzt voraus, dass sämtliche Anspruchsvoraussetzungen der §§ 41ff SGB XII gegeben sind.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186055&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2031/
Willi S
Leitsatz ( Juris )
2. Der in § 5 Abs. 2 Satz 2 SGB II (in der vom 1. August 2006 bis 31. März 2011 geltenden Fassung) in Ergänzung zu § 28 Abs. 1 Satz 1 SGB II bestimmte Nachrang des Sozialgeldes kommt nur zum Tragen, soweit tatsächlich ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach den §§ 41-46 SGB XII besteht. Dies setzt voraus, dass sämtliche Anspruchsvoraussetzungen der §§ 41ff SGB XII gegeben sind.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186055&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2031/
Willi S
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