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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 30 Nov 2015 - 16:06

überprüfende Forderung für 10 Monate gestundet

Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11.09.2015 - L 16 AS 510/15 B ER - rechtskräftig




Leitsatz ( Redakteur )
Rechtsschutz im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II gibt es gegen eine Zwangsvollstreckung auch bei bestandskräftigem Erstattungs- und Rückforderungsbescheid ( hier verneinend, vgl. Bayer. Landessozialgericht, Beschluss vom 26.03.2014, L 7 AS 220/14 B ER).

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=181788&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=




Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1917/


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