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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Zum Begehren des Antragstellers im Eilverfahren, während der Dauer des Hauptsacheverfahrens Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aus Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden zu untersagen - Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht - keine Dringlichkeit - zu
überprüfende Forderung für 10 Monate gestundet
Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11.09.2015 - L 16 AS 510/15 B ER - rechtskräftig
Leitsatz ( Redakteur )
Rechtsschutz im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II gibt es gegen eine Zwangsvollstreckung auch bei bestandskräftigem Erstattungs- und Rückforderungsbescheid ( hier verneinend, vgl. Bayer. Landessozialgericht, Beschluss vom 26.03.2014, L 7 AS 220/14 B ER).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=181788&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1917/
Willi S
Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11.09.2015 - L 16 AS 510/15 B ER - rechtskräftig
Leitsatz ( Redakteur )
Rechtsschutz im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II gibt es gegen eine Zwangsvollstreckung auch bei bestandskräftigem Erstattungs- und Rückforderungsbescheid ( hier verneinend, vgl. Bayer. Landessozialgericht, Beschluss vom 26.03.2014, L 7 AS 220/14 B ER).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=181788&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1917/
Willi S
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