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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zur Auslegung einer Erledigungserklärung als Rücknahme.

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Beitrag von Willi Schartema Fr 10 Jun 2016 - 8:16

Sozialgericht Chemnitz, Urteil v. 16.03.2016 - S 26 AS 1338/14

Leitsatz ( Juris )


2. Unterkunftskosten fallen nicht mehr an, wenn der Mieter als Alleinerbe des Vermieters Gläubiger seiner eigenen Mietschuld geworden ist.

3. Die Kosten für die Verarbeitung der Asche des Erblassers zu einem Rohdiamanten zum Zwecke der häuslichen Verwahrung in einer Schatulle, können nicht als Kosten der zugeflossenen Erbschaft, die als Einkommen nach § 11 SGB II auf den Arbeitslosengeld II-Anspruch des Alleinerben anzurechnen ist, abgesetzt werden.

4. Auf Arbeitslosgengeld II kann nicht nach § 46 SGB I verzichtet werden, wenn es bereits ausgezahlt ist.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=184564


Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2023/



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