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Arbeitslosengeld II; Leistungsausschluss; Bezug einer Rente wegen Alters; russische Altersarbeitsrente; Aufhebung des Bewilligungsbescheids; Auslegung des Verfügungssatzes; Verletzung der Mitteilungspflicht; grobe Fahrlässigkeit; Erstattungsanspruch des
Jobcenters gegenüber dem Sozialhilfeträger
Sozialgericht Karlsruhe, Urt. v. 20.02.2017 - S 5 AS 3770/15
Leitsatz ( Juris )
1. Bei der russischen Altersarbeitsrente handelt es sich um eine Rente wegen Alters, deren Bezug einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II ausschließt.
2. § 105 SGB X betrifft nur Fälle, in denen ein örtlich oder sachlich unzuständiger Träger eine ansonsten rechtmäßige Sozialleistung erbracht hat. Widerspricht hingegen die Leistung nicht nur der Zuständigkeitsverteilung, sondern auch dem materiellen Sozialrecht, so ist § 105 SGB X nicht anwendbar.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=191029&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2162/
Willi S
Sozialgericht Karlsruhe, Urt. v. 20.02.2017 - S 5 AS 3770/15
Leitsatz ( Juris )
1. Bei der russischen Altersarbeitsrente handelt es sich um eine Rente wegen Alters, deren Bezug einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II ausschließt.
2. § 105 SGB X betrifft nur Fälle, in denen ein örtlich oder sachlich unzuständiger Träger eine ansonsten rechtmäßige Sozialleistung erbracht hat. Widerspricht hingegen die Leistung nicht nur der Zuständigkeitsverteilung, sondern auch dem materiellen Sozialrecht, so ist § 105 SGB X nicht anwendbar.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=191029&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2162/
Willi S
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