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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Arbeitslosengeld II - Überprüfungsantrag nach Ausscheiden aus dem Leistungsbezug - Leistungen der Unterkunft und Heizung - Fortbestehen der Hilfebedürftigkeit kein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 29.09.2015 - L 11 AS 1380/13 - Berufung beim BSG anhängig unter Az. : B 4 AS 6/16 R
Kann ein nach Wegfall seiner Hilfebedürftigkeit nicht mehr Leistungsberechtigter über Anträge nach § 44 SGB 10 Nachzahlungen für Zeiten des Leistungsbezugs beanspruchen? ( bejahend )
Leitsatz ( Juris )
Die Überprüfung eines bestandskräftig gewordenen Verwaltungsaktes gem § 44 Abs 1 S 1 SGB 10 (hier im Hinblick auf die Leistungen für Unterkunft und Heizung gem § 22 SGB 2) erfolgt unabhängig davon, ob sich der Antragsteller noch im Leistungsbezug nach dem SGB 2 befindet.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2014/
Willi S
Kann ein nach Wegfall seiner Hilfebedürftigkeit nicht mehr Leistungsberechtigter über Anträge nach § 44 SGB 10 Nachzahlungen für Zeiten des Leistungsbezugs beanspruchen? ( bejahend )
Leitsatz ( Juris )
Die Überprüfung eines bestandskräftig gewordenen Verwaltungsaktes gem § 44 Abs 1 S 1 SGB 10 (hier im Hinblick auf die Leistungen für Unterkunft und Heizung gem § 22 SGB 2) erfolgt unabhängig davon, ob sich der Antragsteller noch im Leistungsbezug nach dem SGB 2 befindet.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2014/
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