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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 17 Mai 2016 - 5:52

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 29.09.2015 - L 11 AS 1380/13 - Berufung beim BSG anhängig unter Az. : B 4 AS 6/16 R




Kann ein nach Wegfall seiner Hilfebedürftigkeit nicht mehr Leistungsberechtigter über Anträge nach § 44 SGB 10 Nachzahlungen für Zeiten des Leistungsbezugs beanspruchen? ( bejahend )

Leitsatz ( Juris )


Die Überprüfung eines bestandskräftig gewordenen Verwaltungsaktes gem § 44 Abs 1 S 1 SGB 10 (hier im Hinblick auf die Leistungen für Unterkunft und Heizung gem § 22 SGB 2) erfolgt unabhängig davon, ob sich der Antragsteller noch im Leistungsbezug nach dem SGB 2 befindet. 



Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2014/


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