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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 10 Mai 2016 - 12:43

Versagungsbescheid nach § 66 SGB I

Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss v. 04.04.2016 - L 7 AS 1277/15 B ER - rechtskräftig

Ein mit Widerspruch angefochtener Versagungsbescheid steht dem Erlass einer Regelungsanordnung nach § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG bis zur bestandskräftigen Abweisung des Widerspruches nicht entgegen.

Allein die Behauptung, sie habe offenbar genügend Geldmittel, um die nicht – durch gezahlte Regelbedarfe – abgedeckten Kosten für die Pensionsunterkunft abzudecken und zu begleichen, reicht nicht aus, die Hilfebedürftigkeit auszuschließen.

Leitsatz ( Karl in jurisPK-SGB II 4. Aufl. § 9 SGB II )

1. Kann das Bestehen der Hilfebedürftigkeit nicht geklärt werden, ist im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes eine Regelungsanordnung auf Grundlage einer Folgenabwägung möglich.

2. Hat das Jobcenter im Vorfeld bereits einen Versagungsbescheid erlassen, hindert dies eine Regelungsanordnung nicht, sofern der Bescheid mit Widerspruch angegriffen wurde und dieser noch nicht bestandskräftig abgewiesen wurde.

3. Ein mit Widerspruch angefochtener Versagungsbescheid steht dem Erlass einer Regelungsanordnung nach § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG bis zur bestandskräftigen Abweisung des Widerspruches nicht entgegen.

4. Der Widerspruch gegen den Versagungsbescheid entfaltet aufschiebende Wirkung. Die Rechtmäßigkeit des Versagungsbescheides ist im Rahmen des Eilverfahrens dann nicht zu prüfen.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=184378

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2013/

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