Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Einstweiliger Rechtsschutz - Anforderung an das Vorliegen eines Anordnungsgrundes - Arbeitslosengeld II - Kosten der Unterkunft und Heizung - Verwandtenmietverhältnisse - Einsatz von geschützten Einkommensteilen und Vermögen EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Einstweiliger Rechtsschutz - Anforderung an das Vorliegen eines Anordnungsgrundes - Arbeitslosengeld II - Kosten der Unterkunft und Heizung - Verwandtenmietverhältnisse - Einsatz von geschützten Einkommensteilen und Vermögen EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Einstweiliger Rechtsschutz - Anforderung an das Vorliegen eines Anordnungsgrundes - Arbeitslosengeld II - Kosten der Unterkunft und Heizung - Verwandtenmietverhältnisse - Einsatz von geschützten Einkommensteilen und Vermögen EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Einstweiliger Rechtsschutz - Anforderung an das Vorliegen eines Anordnungsgrundes - Arbeitslosengeld II - Kosten der Unterkunft und Heizung - Verwandtenmietverhältnisse - Einsatz von geschützten Einkommensteilen und Vermögen EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Einstweiliger Rechtsschutz - Anforderung an das Vorliegen eines Anordnungsgrundes - Arbeitslosengeld II - Kosten der Unterkunft und Heizung - Verwandtenmietverhältnisse - Einsatz von geschützten Einkommensteilen und Vermögen EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Einstweiliger Rechtsschutz - Anforderung an das Vorliegen eines Anordnungsgrundes - Arbeitslosengeld II - Kosten der Unterkunft und Heizung - Verwandtenmietverhältnisse - Einsatz von geschützten Einkommensteilen und Vermögen EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Einstweiliger Rechtsschutz - Anforderung an das Vorliegen eines Anordnungsgrundes - Arbeitslosengeld II - Kosten der Unterkunft und Heizung - Verwandtenmietverhältnisse - Einsatz von geschützten Einkommensteilen und Vermögen EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Einstweiliger Rechtsschutz - Anforderung an das Vorliegen eines Anordnungsgrundes - Arbeitslosengeld II - Kosten der Unterkunft und Heizung - Verwandtenmietverhältnisse - Einsatz von geschützten Einkommensteilen und Vermögen EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Einstweiliger Rechtsschutz - Anforderung an das Vorliegen eines Anordnungsgrundes - Arbeitslosengeld II - Kosten der Unterkunft und Heizung - Verwandtenmietverhältnisse - Einsatz von geschützten Einkommensteilen und Vermögen EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Einstweiliger Rechtsschutz - Anforderung an das Vorliegen eines Anordnungsgrundes - Arbeitslosengeld II - Kosten der Unterkunft und Heizung - Verwandtenmietverhältnisse - Einsatz von geschützten Einkommensteilen und Vermögen EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Einstweiliger Rechtsschutz - Anforderung an das Vorliegen eines Anordnungsgrundes - Arbeitslosengeld II - Kosten der Unterkunft und Heizung - Verwandtenmietverhältnisse - Einsatz von geschützten Einkommensteilen und Vermögen

Nach unten

Einstweiliger Rechtsschutz - Anforderung an das Vorliegen eines Anordnungsgrundes - Arbeitslosengeld II - Kosten der Unterkunft und Heizung - Verwandtenmietverhältnisse - Einsatz von geschützten Einkommensteilen und Vermögen Empty Einstweiliger Rechtsschutz - Anforderung an das Vorliegen eines Anordnungsgrundes - Arbeitslosengeld II - Kosten der Unterkunft und Heizung - Verwandtenmietverhältnisse - Einsatz von geschützten Einkommensteilen und Vermögen

Beitrag von Willi Schartema Mo 14 Sep 2015 - 15:04

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 13. Senat, Beschluss vom 27.07.2015 -  L 13 AS 205/15 B ER


Leitsätze ( Juris )
1. Es ist überlegenswert, den Beschwerdewert in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach dem SGB II aufgrund des vorübergehenden Charakters des Eilverfahrens stets auf maximal sechs Monate zu begrenzen.

2. Das Vorliegen eines Anordnungsgrundes in Verfahren der Grundsicherung, in denen im Eilrechtsschutz die Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung begehrt wird, ist stets eine Einzelfallentscheidung und einer Verallgemeinerung etwa in der Weise, ein solcher Anordnungsgrund sei stets erst mit der Kündigung oder mit der Erhebung der Räumungsklage des Vermieters anzunehmen, nicht zugänglich. Für Verwandtenmietverhältnisse gelten Besonderheiten.

3. Die Möglichkeit des Einsatzes leistungsrechtlich geschützter Einkommensanteile und frei verfügbarer leistungsrechtlich geschützter Vermögenspositionen steht der Annahme eines Anordnungsgrundes regelmäßig entgegen.

Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml;jsessionid=AB14E4B91E8FF9DF22E49D928E74FCAE.jp12?doc.id=JURE150013991&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1880/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Stromschulden - Energiekosten - Kosten der Unterkunft und Heizung - Darlehen - Einstweiliger Rechtsschutz
» Zusicherung - einstweiliger Rechtsschutz - Erforderlichkeit des Umzugs - Kosten der Unterkunft - Beschwerdewert - effektiver Rechtsschutz
» Im einstweiligen Rechtsschutz kann in aller Regel nicht zur Erteilung einer Zusicherung i.S.d. § 22 SGB II verpflichtet werden, sondern allenfalls zur vorläufigen Übernahme der tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung (KdUH).
» Einstweiliger Rechtsschutz - Folgenabwägung - Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Übernachtungskosten einer Wohnungslosen in Hotels und Pensionen - Zweifel an der Hilfebedürftigkeit wegen Betteleinnahmen
» Angelegenheiten nach dem SGB II, einstweiliger Rechtsschutz unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache Zusicherung zur umzugsbedingten Übernahme der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für leistungsberechtigte Personen bis zur Vollendung des 25.

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten