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Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf bei Alleinerziehung - nicht hälftige Teilung der Kinderbetreuung und -erziehung - kein Anspruch auf höheres Alg II wegen der Berücksichtigung eines Anspruchs auf Alleinerziehendenmehrbedarf nach § 21 Abs 3 SGB II. -
kein ausreichender zeitlicher Umfang
BSG, Urteil vom 12.11.2015 - B 14 AS 23/14 R
Leitsatz ( Redakteur )
Die anteilige Zuerkennung des Mehrbedarfs für Alleinerziehende kommt nicht in Betracht, wenn sich die Eltern die Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes nicht in etwa hälftig teilen ( ähnlich BSG Urteil vom 11.2.2015 - B 4 AS 26/14 R)
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2015-11&nr=14251&pos=17&anz=27
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2013/
Willi S
BSG, Urteil vom 12.11.2015 - B 14 AS 23/14 R
Leitsatz ( Redakteur )
Die anteilige Zuerkennung des Mehrbedarfs für Alleinerziehende kommt nicht in Betracht, wenn sich die Eltern die Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes nicht in etwa hälftig teilen ( ähnlich BSG Urteil vom 11.2.2015 - B 4 AS 26/14 R)
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2015-11&nr=14251&pos=17&anz=27
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2013/
Willi S
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