Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29ALG II - Mehrbedarf bei Alleinerziehung - keine anteilige Zuerkennung des Mehrbedarfs für die Elternteile bei nicht hälftiger Teilung der Kinderbetreuung und -erziehung
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG:
Seite 1 von 1
ALG II - Mehrbedarf bei Alleinerziehung - keine anteilige Zuerkennung des Mehrbedarfs für die Elternteile bei nicht hälftiger Teilung der Kinderbetreuung und -erziehung
BSG, Urteil vom 11.02.2015 - B 4 AS 26/14 R
Kein Anspruch auf den Mehrbedarf für Alleinerziehende gem § 21 Abs. 3 Nr. 1 SGB 2, wenn
der ihn beanspruchende Elternteil die Betreuung des Kindes monatlich nur in einem zeitlichen Umfang von etwa 40 % übernimmt.
Leitsatz ( Autor)
1. Eine Alleinerziehung kann auch dann vorliegen, wenn sich geschiedene und getrennt wohnende Eltern bei der Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes in größeren, mindestens eine Woche umfassenden Intervallen gleichmäßig abwechseln (sog "Wechselmodell"; vgl BSG, Urteil vom 3.3.2009 - B 4 AS 50/07 R).
2. Die vom 4. Senat entwickelten Grundsätze zur hälftigen Zuerkennung des Mehrbedarfs wegen Alleinerziehung können nicht auf andere Gestaltungen, bei denen tatsächlich ein abweichender Anteil der Pflege- und Erziehungsaufgaben praktiziert wird, übertragen werden.
3. Übernimmt ein Elternteil in geringerem als annähend hälftigem zeitlichen Umfang diese Betreuung des gemeinsamen Kindes, so steht die Mehrbedarfsleistung allein dem anderen Elternteil zu.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178029&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1838/
Willi S
Kein Anspruch auf den Mehrbedarf für Alleinerziehende gem § 21 Abs. 3 Nr. 1 SGB 2, wenn
der ihn beanspruchende Elternteil die Betreuung des Kindes monatlich nur in einem zeitlichen Umfang von etwa 40 % übernimmt.
Leitsatz ( Autor)
1. Eine Alleinerziehung kann auch dann vorliegen, wenn sich geschiedene und getrennt wohnende Eltern bei der Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes in größeren, mindestens eine Woche umfassenden Intervallen gleichmäßig abwechseln (sog "Wechselmodell"; vgl BSG, Urteil vom 3.3.2009 - B 4 AS 50/07 R).
2. Die vom 4. Senat entwickelten Grundsätze zur hälftigen Zuerkennung des Mehrbedarfs wegen Alleinerziehung können nicht auf andere Gestaltungen, bei denen tatsächlich ein abweichender Anteil der Pflege- und Erziehungsaufgaben praktiziert wird, übertragen werden.
3. Übernimmt ein Elternteil in geringerem als annähend hälftigem zeitlichen Umfang diese Betreuung des gemeinsamen Kindes, so steht die Mehrbedarfsleistung allein dem anderen Elternteil zu.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178029&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1838/
Willi S
Ähnliche Themen
» Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf bei Alleinerziehung - nicht hälftige Teilung der Kinderbetreuung und -erziehung - kein Anspruch auf höheres Alg II wegen der Berücksichtigung eines Anspruchs auf Alleinerziehendenmehrbedarf nach § 21 Abs 3 SGB II. -
» Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf bei Alleinerziehung - nicht hälftige Teilung der Kinderbetreuung und -erziehung - kein ausreichender zeitlicher Umfang - kein Anspruch auf höheres ALG II wegen der Berücksichtigung eines Anspruchs auf
» Mehrbedarf für Alleinerziehende - geteilte Kinderbetreuung bzw -erziehung getrennt lebender Eltern BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 3.3.2009, B 4 AS 50/07 R
» Hälftiger Mehrbedarf wegen Alleinerziehung - Wechselmodell - Umgangsrecht - Antragstellerin ( Mutter ) nimmt kein bloßes Umgangsrecht wahr, sondern ist ebenfalls sorgeberechtigt
» Für die Gewährung eines Mehrbedarfs wegen der Zuerkennung des Merkzeichens „G“ (§ 152 Abs. 4 SGB IX) entsprechend § 30 Abs. 1 SGB XII ist nicht auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Zuerkennung dieses
» Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf bei Alleinerziehung - nicht hälftige Teilung der Kinderbetreuung und -erziehung - kein ausreichender zeitlicher Umfang - kein Anspruch auf höheres ALG II wegen der Berücksichtigung eines Anspruchs auf
» Mehrbedarf für Alleinerziehende - geteilte Kinderbetreuung bzw -erziehung getrennt lebender Eltern BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 3.3.2009, B 4 AS 50/07 R
» Hälftiger Mehrbedarf wegen Alleinerziehung - Wechselmodell - Umgangsrecht - Antragstellerin ( Mutter ) nimmt kein bloßes Umgangsrecht wahr, sondern ist ebenfalls sorgeberechtigt
» Für die Gewährung eines Mehrbedarfs wegen der Zuerkennung des Merkzeichens „G“ (§ 152 Abs. 4 SGB IX) entsprechend § 30 Abs. 1 SGB XII ist nicht auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Zuerkennung dieses
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema