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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Die "Deckelungsvorschrift" des § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II n. F. setzt voraus, dass für den örtlichen Vergleichsraum zutreffend ermittelte abstrakte Angemessenheitsgrenzen bestehen.
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 20.10.2015 - L 9 AS 320/13
Leitsatz ( Juris )
2. Zur Zumutbarkeit der Kostensenkung i.S.v. § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II. Ansonsten scheidet eine Deckelung aus (im Anschluss an BSG, Urteil vom 29.4.2015 - B 14 AS 6/14 R -).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=181268&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2008/
Willi S
Leitsatz ( Juris )
2. Zur Zumutbarkeit der Kostensenkung i.S.v. § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II. Ansonsten scheidet eine Deckelung aus (im Anschluss an BSG, Urteil vom 29.4.2015 - B 14 AS 6/14 R -).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=181268&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2008/
Willi S
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