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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Die Rechtmäßigkeit eines Auskunftsverlangens nach § 117 Abs. 1 Satz 1 SGB XII setzt nicht voraus, dass dem Hilfeempfänger der Unterhaltsanspruch tatsächlich und nachweisbar zusteht. Nur wenn ein bürgerlich-rechtlicher Anspruch nach objektivem, materiellen
Recht offensichtlich ausgeschlossen ist, ist ein gleichwohl erlassenes, erkennbar sinnloses Auskunftsersuchen aufzuheben (vorliegend verneint).
LSG Baden-Württemberg Urteil vom 25.2.2016 - L 7 SO 3734/15
Leitsatz ( Juris )
2. Ein Auskunftsanspruch nach § 117 Abs. 1 Satz 1 SGB XII besteht nicht, solange die Leistungsfähigkeit bezüglich des möglichen Unterhaltsanspruchs unmissverständlich nicht bestritten wird (vorliegend verneint).
Quelle: http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG%20Baden-W%FCrttemberg&Datum=25.02.2016&Aktenzeichen=L%207%20SO%203734/15
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1995/
Willi S
LSG Baden-Württemberg Urteil vom 25.2.2016 - L 7 SO 3734/15
Leitsatz ( Juris )
2. Ein Auskunftsanspruch nach § 117 Abs. 1 Satz 1 SGB XII besteht nicht, solange die Leistungsfähigkeit bezüglich des möglichen Unterhaltsanspruchs unmissverständlich nicht bestritten wird (vorliegend verneint).
Quelle: http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG%20Baden-W%FCrttemberg&Datum=25.02.2016&Aktenzeichen=L%207%20SO%203734/15
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1995/
Willi S
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