Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
. Das Gericht hat im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht alle verfügbaren Ermittlungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Das Gericht ist aber nicht gehalten, Ermittlungsmöglichkeiten zu verfolgen, die unerreichbar sind.  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
. Das Gericht hat im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht alle verfügbaren Ermittlungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Das Gericht ist aber nicht gehalten, Ermittlungsmöglichkeiten zu verfolgen, die unerreichbar sind.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
. Das Gericht hat im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht alle verfügbaren Ermittlungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Das Gericht ist aber nicht gehalten, Ermittlungsmöglichkeiten zu verfolgen, die unerreichbar sind.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
. Das Gericht hat im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht alle verfügbaren Ermittlungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Das Gericht ist aber nicht gehalten, Ermittlungsmöglichkeiten zu verfolgen, die unerreichbar sind.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
. Das Gericht hat im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht alle verfügbaren Ermittlungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Das Gericht ist aber nicht gehalten, Ermittlungsmöglichkeiten zu verfolgen, die unerreichbar sind.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
. Das Gericht hat im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht alle verfügbaren Ermittlungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Das Gericht ist aber nicht gehalten, Ermittlungsmöglichkeiten zu verfolgen, die unerreichbar sind.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
. Das Gericht hat im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht alle verfügbaren Ermittlungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Das Gericht ist aber nicht gehalten, Ermittlungsmöglichkeiten zu verfolgen, die unerreichbar sind.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
. Das Gericht hat im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht alle verfügbaren Ermittlungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Das Gericht ist aber nicht gehalten, Ermittlungsmöglichkeiten zu verfolgen, die unerreichbar sind.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
. Das Gericht hat im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht alle verfügbaren Ermittlungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Das Gericht ist aber nicht gehalten, Ermittlungsmöglichkeiten zu verfolgen, die unerreichbar sind.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
. Das Gericht hat im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht alle verfügbaren Ermittlungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Das Gericht ist aber nicht gehalten, Ermittlungsmöglichkeiten zu verfolgen, die unerreichbar sind.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

. Das Gericht hat im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht alle verfügbaren Ermittlungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Das Gericht ist aber nicht gehalten, Ermittlungsmöglichkeiten zu verfolgen, die unerreichbar sind.

Nach unten

. Das Gericht hat im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht alle verfügbaren Ermittlungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Das Gericht ist aber nicht gehalten, Ermittlungsmöglichkeiten zu verfolgen, die unerreichbar sind.  Empty . Das Gericht hat im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht alle verfügbaren Ermittlungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Das Gericht ist aber nicht gehalten, Ermittlungsmöglichkeiten zu verfolgen, die unerreichbar sind.

Beitrag von Willi Schartema Mo 25 Apr 2016 - 9:28

Hessisches Landessozialgericht, Urteil v. 09.03.2016 - L 6 AS 93/14

Leitsatz ( Juris )




2. Erst nach Ausschöpfung aller Ermittlungsmöglichkeiten ist die Tatsache nach den Grundsätzen der objektiven Beweis- und Feststellungslast zu beurteilen.

3. Für belastende Aufhebungsentscheidungen trägt grundsätzlich die Behörde die Beweislast. Eine Umkehr der Beweislast ist wegen der besonderen Beweisnähe aber dann anzunehmen, wenn es um Tatsachen geht, die sich ausschließlich in der Sphäre eines Beteiligten befinden.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=184694&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2008/


Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Bulgarische Staatsangehörige - Anspruch auf ALG II, aber nur Regelsatz und keine KdU - Aufenthaltsrecht als Arbeitnehmerin - mehere Tätigkeiten sind nicht jeweils nur einzeln zu betrachten - hier keine untergeordnete unwesentliche Tätigkeit
» Unionsbürger, die die Voraussetzungen für das Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche nach § 2 Abs. 2 Nr. 1a FreizügG/EU nicht erfüllen, die aber wegen der Freizügigkeitsvermutung nicht ausreisepflichtig sind (§ 7 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU), haben kein sich
» Bei der Schätzung des Einkommens im Rahmen einer endgültigen Festsetzung des Leistungsanspruchs handelt es sich nicht um eine Ermessensentscheidung. Voraussetzungen, Durchführung und Ergebnis der Schätzung sind gerichtlich voll überprüfbar. Der
» Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II in seiner aktuellen Fassung sind als Einkommen zu berücksichtigen Einnahmen in Geld oder Geldeswert, worunter auch die Verletztenrente zweifelsohne fällt. Die Verletztenrente ist auch weiterhin nicht kraft ausdrücklicher
» Den Antragstellern ( syrische Staatsangehörigkeit ) sind Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Vierten Kapitel des SGB XII in Höhe der jeweiligen Regelbedarfe nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren, nicht aber auf

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten