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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II in seiner aktuellen Fassung sind als Einkommen zu berücksichtigen Einnahmen in Geld oder Geldeswert, worunter auch die Verletztenrente zweifelsohne fällt. Die Verletztenrente ist auch weiterhin nicht kraft ausdrücklicher
Regelung – jetzt in § 11a Abs. 1 SGB II – von der Einkommensanrechnung ausgenommen.
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.08.2014 - L 25 AS 1031/13
Leitsätze (Autor)
Die Verletztenrente ist auch weiterhin nicht kraft ausdrücklicher Regelung – jetzt in § 11a Abs. 1 SGB II – von der Einkommensanrechnung ausgenommen.
Auch § 11a Abs. 3 Satz 1 SGB II in der aktuellen Fassung ist hier nicht einschlägig. Die Neufassung über die (Nicht)Anrechnung zweckbestimmter Einnahmen hat ganz offensichtlich nicht den Regelungszweck, die bisherige Gesetzeslage zugunsten der Hilfebedürftigen zu ändern und zusätzliche Einnahmen, hier in Gestalt der Verletztenrente, von der Einkommensanrechnung auszunehmen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172004&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1712/
Willi S
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.08.2014 - L 25 AS 1031/13
Leitsätze (Autor)
Die Verletztenrente ist auch weiterhin nicht kraft ausdrücklicher Regelung – jetzt in § 11a Abs. 1 SGB II – von der Einkommensanrechnung ausgenommen.
Auch § 11a Abs. 3 Satz 1 SGB II in der aktuellen Fassung ist hier nicht einschlägig. Die Neufassung über die (Nicht)Anrechnung zweckbestimmter Einnahmen hat ganz offensichtlich nicht den Regelungszweck, die bisherige Gesetzeslage zugunsten der Hilfebedürftigen zu ändern und zusätzliche Einnahmen, hier in Gestalt der Verletztenrente, von der Einkommensanrechnung auszunehmen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172004&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1712/
Willi S
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