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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 1 Sep 2014 - 7:19

Regelung – jetzt in § 11a Abs. 1 SGB II – von der Einkommensanrechnung ausgenommen.

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.08.2014 - L 25 AS 1031/13

Leitsätze (Autor)



Die Verletztenrente ist auch weiterhin nicht kraft ausdrücklicher Regelung – jetzt in § 11a Abs. 1 SGB II – von der Einkommensanrechnung ausgenommen.
 
Auch § 11a Abs. 3 Satz 1 SGB II in der aktuellen Fassung ist hier nicht einschlägig.  Die Neufassung über die (Nicht)Anrechnung zweckbestimmter Einnahmen hat ganz offensichtlich nicht den Regelungszweck, die bisherige Gesetzeslage zugunsten der Hilfebedürftigen zu ändern und zusätzliche Einnahmen, hier in Gestalt der Verletztenrente, von der Einkommensanrechnung auszunehmen.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172004&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1712/

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