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Türkische Staatsangehörige hat keinen Anspruch auf Gewährung des Regelbedarfs nach dem 3. Kapitel des SGB XII aufgrund ihres 6- wöchigen Auslandaufenthaltes.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 18.02.2016 - L 9 SO 175/15
Ein Anspruch ist nach § 23 SGB XII ausgeschlossen. Es kann daher dahinstehen, ob ein Anspruchsausschluss auch aus § 98 SGB XII oder aus §§ 2, 27a Abs. 4 S. 1 SGB XII folgt.
Leitsatz ( Juris )
Ein ausländischer Empfänger von Leistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB XII hat keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt in Höhe des Regelsatzes bei mehr als einmonatigem Aufenthalt im Ausland.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=184277&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2008/
Willi S
Ein Anspruch ist nach § 23 SGB XII ausgeschlossen. Es kann daher dahinstehen, ob ein Anspruchsausschluss auch aus § 98 SGB XII oder aus §§ 2, 27a Abs. 4 S. 1 SGB XII folgt.
Leitsatz ( Juris )
Ein ausländischer Empfänger von Leistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB XII hat keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt in Höhe des Regelsatzes bei mehr als einmonatigem Aufenthalt im Ausland.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=184277&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2008/
Willi S
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