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Keine Haftung junger Volljähriger nach pflichtwidrigem Verhalten ihrer Eltern beim SGB II-Bezug
BSG, Urteil vom 18.11.2014 - B 4 AS 12/14 R
Leitsätze (Autor)
1. Ein junger Volljähriger muss SGB II-Leistungen, die er als Minderjähriger zu Unrecht erhalten hat, nur bis zur Höhe des bei Eintritt der Volljährigkeit vorhandenen Vermögens erstatten, wenn die Voraussetzungen des § 1629a Bürgerliches Gesetzbuch für eine beschränkte Haftung von Minderjährigen vorliegen.
2. Die entsprechende Anwendung des § 1629a Bürgerliches Gesetzbuch begünstigt auch keine unberechtigte Inanspruchnahme von Sozialleistungen, weil das Jobcenter den handelnden Vertreter zumindest seit dem 1. April 2011 über § 34a SGB II nF auf Erstattung in Anspruch nehmen kann.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2014&nr=13639&pos=1&anz=36
Anmerkung: S. a. : Beitrag dazu von RA Mathias Klose: http://sozialrecht-aktuell.blogspot.de/2014/11/keine-haftung-junger-volljahriger-nach.html#more
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1747/
Willi S
Leitsätze (Autor)
1. Ein junger Volljähriger muss SGB II-Leistungen, die er als Minderjähriger zu Unrecht erhalten hat, nur bis zur Höhe des bei Eintritt der Volljährigkeit vorhandenen Vermögens erstatten, wenn die Voraussetzungen des § 1629a Bürgerliches Gesetzbuch für eine beschränkte Haftung von Minderjährigen vorliegen.
2. Die entsprechende Anwendung des § 1629a Bürgerliches Gesetzbuch begünstigt auch keine unberechtigte Inanspruchnahme von Sozialleistungen, weil das Jobcenter den handelnden Vertreter zumindest seit dem 1. April 2011 über § 34a SGB II nF auf Erstattung in Anspruch nehmen kann.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2014&nr=13639&pos=1&anz=36
Anmerkung: S. a. : Beitrag dazu von RA Mathias Klose: http://sozialrecht-aktuell.blogspot.de/2014/11/keine-haftung-junger-volljahriger-nach.html#more
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1747/
Willi S
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