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EU-Bürger - einstweilige Anordnung - Sozialhilfe - Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes - Ermessensleistungen - Daueraufenthaltsrecht SGB XII
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.04.2016 - L 15 SO 53/16 B ER - rechtskräftig
Polnische Staatsangehörige hat Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII als Ermessensleistung.
Leitsatz ( Juris )
1. Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ist auf Grund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. z.B. B 4 AS 44/15 R) zur Frage der Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII als Ermessensleistung vom Vorliegen eines Anordnungsanspruchs auszugehen.
2. Insoweit abweichend von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist jedoch nicht in jedem Fall von einer Ermessensreduzierung auf Null nach einem mindestens sechsmonatigen Aufenthalt in Deutschland auszugehen. Der Sozialhilfeträger hat die Umstände des Einzelfalls aufzuklären und eine Ermessensentscheidung zu treffen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=184562&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2005/
Willi S
Polnische Staatsangehörige hat Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII als Ermessensleistung.
Leitsatz ( Juris )
1. Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ist auf Grund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. z.B. B 4 AS 44/15 R) zur Frage der Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII als Ermessensleistung vom Vorliegen eines Anordnungsanspruchs auszugehen.
2. Insoweit abweichend von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist jedoch nicht in jedem Fall von einer Ermessensreduzierung auf Null nach einem mindestens sechsmonatigen Aufenthalt in Deutschland auszugehen. Der Sozialhilfeträger hat die Umstände des Einzelfalls aufzuklären und eine Ermessensentscheidung zu treffen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=184562&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2005/
Willi S
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