Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Beseitigung einer unfreiwilligen Obdachlosigkeit als Störung der öffentlichen Sicherheit Endscheidung im Zusammenhang des SGB II
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG: :: Urteile: VG:
Seite 1 von 1
Beseitigung einer unfreiwilligen Obdachlosigkeit als Störung der öffentlichen Sicherheit Endscheidung im Zusammenhang des SGB II
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 7. Juli 2015 (Az.:4 CE 15.1275, 4 CE 15.1421):
Leitsätze Dr. Manfred Hammel
1. Ob und inwieweit der Zustand der Obdachlosigkeit auf einem Verschulden der wohnungslosen Person zurückzuführen ist, hat aus sicherheitsrechtlicher Sicht nicht geprüft zu werden.
2. Eine Ordnungsbehörde kann obdachlosen Menschen auch nicht entgegen halten, sie könnten beim Jobcenter um die Bewilligung der erforderlichen Mittel nachsuchen, damit sie sich eigenständig eine Wohnung beschaffen können, wenn der SGB II-Träger bei der Gewährung der hier erforderlichen Leistungen Schwierigkeiten macht.
3. Ein Unterbringungsbegehren ist nicht mangels einer gesicherten aufenthaltsrechtlichen Position der antragstellenden Personen rechtsmissbräuchlich.
4. Es entspricht nicht der Aufgabe der Ordnungsbehörde, etwaige Ausreiseverpflichtungen durch eine Vorenthaltung einer menschenwürdigen Unterkunft faktisch durchzusetzen, gerade wenn keine vollziehbaren aufenthaltsrechtlichen Bescheide vorliegen.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2005/
Willi S
Leitsätze Dr. Manfred Hammel
1. Ob und inwieweit der Zustand der Obdachlosigkeit auf einem Verschulden der wohnungslosen Person zurückzuführen ist, hat aus sicherheitsrechtlicher Sicht nicht geprüft zu werden.
2. Eine Ordnungsbehörde kann obdachlosen Menschen auch nicht entgegen halten, sie könnten beim Jobcenter um die Bewilligung der erforderlichen Mittel nachsuchen, damit sie sich eigenständig eine Wohnung beschaffen können, wenn der SGB II-Träger bei der Gewährung der hier erforderlichen Leistungen Schwierigkeiten macht.
3. Ein Unterbringungsbegehren ist nicht mangels einer gesicherten aufenthaltsrechtlichen Position der antragstellenden Personen rechtsmissbräuchlich.
4. Es entspricht nicht der Aufgabe der Ordnungsbehörde, etwaige Ausreiseverpflichtungen durch eine Vorenthaltung einer menschenwürdigen Unterkunft faktisch durchzusetzen, gerade wenn keine vollziehbaren aufenthaltsrechtlichen Bescheide vorliegen.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2005/
Willi S
Ähnliche Themen
» Eine unfreiwillige Obdachlosigkeit ist geeignet, die Gesundheit oder gar das Leben desjenigen zu gefährden, der keine Unterkunft hat, und stellt damit eine Störung der öffentlichen Sicherheit dar.
» Telefonnummern des Jobcenter Ausschluss des Informationszugangs zu dienstlichen Telefonnummern wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit" - Anmerkung von Dr. Robert Keller, RiBVerwG
» Nach § 21 Abs. 5 SGB II wird Mehrbedarf in angemessener Höhe anerkannt bei Leistungsberechtigten, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung "bedürfen". Dies setzt einen ursächlichen Zusammenhang zwischen einer Erkrankung und der
» Eine in einer Wohngruppe einer Werkstatt für behinderte Menschen lebende behinderte Person kann im Zusammenhang mit der Versorgung mit einem Schwerkraftlagerungssitz („Gravity Chair“) weder beim Träger der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch
» Zur Gewährung einer Wertmarke ohne Eigenbeteiligung für den öffentlichen Nahverkehr für schwerbehinderte Personen die Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII erhalten und damit Sozialhilfebeziehern im Rahmen des § 145 Abs. 1 Satz 10 Nr. 2 SGB IX gleichgestellt
» Telefonnummern des Jobcenter Ausschluss des Informationszugangs zu dienstlichen Telefonnummern wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit" - Anmerkung von Dr. Robert Keller, RiBVerwG
» Nach § 21 Abs. 5 SGB II wird Mehrbedarf in angemessener Höhe anerkannt bei Leistungsberechtigten, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung "bedürfen". Dies setzt einen ursächlichen Zusammenhang zwischen einer Erkrankung und der
» Eine in einer Wohngruppe einer Werkstatt für behinderte Menschen lebende behinderte Person kann im Zusammenhang mit der Versorgung mit einem Schwerkraftlagerungssitz („Gravity Chair“) weder beim Träger der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch
» Zur Gewährung einer Wertmarke ohne Eigenbeteiligung für den öffentlichen Nahverkehr für schwerbehinderte Personen die Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII erhalten und damit Sozialhilfebeziehern im Rahmen des § 145 Abs. 1 Satz 10 Nr. 2 SGB IX gleichgestellt
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG: :: Urteile: VG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema