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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 11 Apr 2016 - 8:21

 keine Anwendung der Rückausnahme nach § 7 Abs 4 S 3 Nr 1 SGB 2

BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 12.11.2015 - B 14 AS 6/15 R




Leitsatz ( Redakteur )

1. Für den Fall, dass eine Therapie zwar prognostisch weniger als sechs Monate dauert, aber eine gleichartige, durch inhaltliche, zielgerichtete Verbundenheit gekennzeichnete Maßnahme unmittelbar zuvor stattfand, werden beide Aufenthaltszeiträume zusammengerechnet.

2. Die Rückausnahme nach § 7 Abs 4 Satz 3 Nr 1 SGB II will nach dem Sinn und Zweck der Regelung (vgl BT-Drucks 16/1410 S 20) einen Wechsel aus dem Leistungssystem des SGB II in das des SGB XII bei einem nur absehbar kurzen Krankenhausaufenthalt vermeiden. Sie greift daher dann nicht ein, wenn im Prognosezeitpunkt zu Beginn einer Krankenhausunterbringung zwar absehbar ist, dass diese weniger als sechs Monate dauert, die betreffende Person aber schon unmittelbar zuvor in einer anderen stationären Einrichtung war und dort keine Leistungen nach dem SGB II, sondern dem SGB XII erhalten hat. Nur so wird, wie vom Gesetz beabsichtigt, ein ggf kurzfristiger Wechsel zwischen SGB II und SGB XII vermieden.

3. Die Rückausnahme nach § 7 Abs 4 Satz 3 Nr 1 SGB II käme deshalb nach ihrem Regelungszweck auch bei einer nur absehbar kurzzeitigen Krankenhausunterbringung nicht zur Anwendung, weil sich die Frage der Vermeidung eines Wechsels aus dem Leistungssystem des SGB II nicht stellt, denn der Kläger bezog schon zuvor während seiner Unterbringung in der Übergangseinrichtung Leistungen nach dem SGB XII.

Quelle:    http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2015-11&nr=14202&pos=17&anz=24

Quelle:  http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2015-11&nr=14202&pos=17&anz=24

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