Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Unterbringung in einer stationären Einrichtung - stationäre Aufnahme in eine Fachklinik für Drogentherapie nach vorhergehender Unterbringung in einer Übergangseinrichtung und Sozialhilfebezug -
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG:
Seite 1 von 1
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Unterbringung in einer stationären Einrichtung - stationäre Aufnahme in eine Fachklinik für Drogentherapie nach vorhergehender Unterbringung in einer Übergangseinrichtung und Sozialhilfebezug -
keine Anwendung der Rückausnahme nach § 7 Abs 4 S 3 Nr 1 SGB 2
BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 12.11.2015 - B 14 AS 6/15 R
Leitsatz ( Redakteur )
1. Für den Fall, dass eine Therapie zwar prognostisch weniger als sechs Monate dauert, aber eine gleichartige, durch inhaltliche, zielgerichtete Verbundenheit gekennzeichnete Maßnahme unmittelbar zuvor stattfand, werden beide Aufenthaltszeiträume zusammengerechnet.
2. Die Rückausnahme nach § 7 Abs 4 Satz 3 Nr 1 SGB II will nach dem Sinn und Zweck der Regelung (vgl BT-Drucks 16/1410 S 20) einen Wechsel aus dem Leistungssystem des SGB II in das des SGB XII bei einem nur absehbar kurzen Krankenhausaufenthalt vermeiden. Sie greift daher dann nicht ein, wenn im Prognosezeitpunkt zu Beginn einer Krankenhausunterbringung zwar absehbar ist, dass diese weniger als sechs Monate dauert, die betreffende Person aber schon unmittelbar zuvor in einer anderen stationären Einrichtung war und dort keine Leistungen nach dem SGB II, sondern dem SGB XII erhalten hat. Nur so wird, wie vom Gesetz beabsichtigt, ein ggf kurzfristiger Wechsel zwischen SGB II und SGB XII vermieden.
3. Die Rückausnahme nach § 7 Abs 4 Satz 3 Nr 1 SGB II käme deshalb nach ihrem Regelungszweck auch bei einer nur absehbar kurzzeitigen Krankenhausunterbringung nicht zur Anwendung, weil sich die Frage der Vermeidung eines Wechsels aus dem Leistungssystem des SGB II nicht stellt, denn der Kläger bezog schon zuvor während seiner Unterbringung in der Übergangseinrichtung Leistungen nach dem SGB XII.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2015-11&nr=14202&pos=17&anz=24
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2015-11&nr=14202&pos=17&anz=24
Willi S
BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 12.11.2015 - B 14 AS 6/15 R
Leitsatz ( Redakteur )
1. Für den Fall, dass eine Therapie zwar prognostisch weniger als sechs Monate dauert, aber eine gleichartige, durch inhaltliche, zielgerichtete Verbundenheit gekennzeichnete Maßnahme unmittelbar zuvor stattfand, werden beide Aufenthaltszeiträume zusammengerechnet.
2. Die Rückausnahme nach § 7 Abs 4 Satz 3 Nr 1 SGB II will nach dem Sinn und Zweck der Regelung (vgl BT-Drucks 16/1410 S 20) einen Wechsel aus dem Leistungssystem des SGB II in das des SGB XII bei einem nur absehbar kurzen Krankenhausaufenthalt vermeiden. Sie greift daher dann nicht ein, wenn im Prognosezeitpunkt zu Beginn einer Krankenhausunterbringung zwar absehbar ist, dass diese weniger als sechs Monate dauert, die betreffende Person aber schon unmittelbar zuvor in einer anderen stationären Einrichtung war und dort keine Leistungen nach dem SGB II, sondern dem SGB XII erhalten hat. Nur so wird, wie vom Gesetz beabsichtigt, ein ggf kurzfristiger Wechsel zwischen SGB II und SGB XII vermieden.
3. Die Rückausnahme nach § 7 Abs 4 Satz 3 Nr 1 SGB II käme deshalb nach ihrem Regelungszweck auch bei einer nur absehbar kurzzeitigen Krankenhausunterbringung nicht zur Anwendung, weil sich die Frage der Vermeidung eines Wechsels aus dem Leistungssystem des SGB II nicht stellt, denn der Kläger bezog schon zuvor während seiner Unterbringung in der Übergangseinrichtung Leistungen nach dem SGB XII.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2015-11&nr=14202&pos=17&anz=24
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2015-11&nr=14202&pos=17&anz=24
Willi S
Ähnliche Themen
» Leistungsausschluss - Unterbringung in einer stationären Einrichtung - Einrichtungsbegriff - Beginn der Frist des § 7 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 SGB II - Prognoseentscheidung
» Grundsicherung nach dem SGB II - Leistungsausschluss bei Unterbringung in einer stationären Einrichtung - Rückausnahme - Unterbringung in einem Krankenhaus für voraussichtlich weniger als sechs Monate - Prognosezeitpunkt
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen Aufenthalts in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung - Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Dauerbeurlaubung aus dem Maßregelvollzug - Verfügbarkeit
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Aufenthalt in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung - Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - dauerhafte Beurlaubung in die eigene Wohnung - Abgabe der
» . Eine analoge Anwendung des § 98 Abs. 2 Satz 2 SGB XII bei einem lückenlosen Wechsel von einer vollstationär betriebenen Einrichtung in eine ambulant betreute Wohnform und wieder zurück in eine stationäre Einrichtung ist nicht vertretbar.
» Grundsicherung nach dem SGB II - Leistungsausschluss bei Unterbringung in einer stationären Einrichtung - Rückausnahme - Unterbringung in einem Krankenhaus für voraussichtlich weniger als sechs Monate - Prognosezeitpunkt
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen Aufenthalts in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung - Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Dauerbeurlaubung aus dem Maßregelvollzug - Verfügbarkeit
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Aufenthalt in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung - Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - dauerhafte Beurlaubung in die eigene Wohnung - Abgabe der
» . Eine analoge Anwendung des § 98 Abs. 2 Satz 2 SGB XII bei einem lückenlosen Wechsel von einer vollstationär betriebenen Einrichtung in eine ambulant betreute Wohnform und wieder zurück in eine stationäre Einrichtung ist nicht vertretbar.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema