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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Grundsicherung nach dem SGB II - Leistungsausschluss bei Unterbringung in einer stationären Einrichtung - Rückausnahme - Unterbringung in einem Krankenhaus für voraussichtlich weniger als sechs Monate - Prognosezeitpunkt

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Grundsicherung nach dem SGB II - Leistungsausschluss bei Unterbringung in einer stationären Einrichtung - Rückausnahme - Unterbringung in einem Krankenhaus für voraussichtlich weniger als sechs Monate - Prognosezeitpunkt  Empty Grundsicherung nach dem SGB II - Leistungsausschluss bei Unterbringung in einer stationären Einrichtung - Rückausnahme - Unterbringung in einem Krankenhaus für voraussichtlich weniger als sechs Monate - Prognosezeitpunkt

Beitrag von Willi Schartema Mo 16 Nov 2015 - 12:11

BSG, Urteil vom 12.11.2015 - B 14 AS 6/15 R




Leitsatz ( Redakteur )
1. Die Rückausnahme nach § 7 Abs 4 Satz 3 Nr 1 SGB II will nach dem Sinn und Zweck der Regelung (vgl BT-Drucks 16/1410 S 20) einen Wechsel aus dem Leistungssystem des SGB II in das des SGB XII bei einem nur absehbar kurzen Krankenhausaufenthalt vermeiden.

Sie greift daher dann nicht ein, wenn im Prognosezeitpunkt zu Beginn einer Krankenhausunterbringung zwar absehbar ist, dass diese weniger als sechs Monate dauert, die betreffende Person aber schon unmittelbar zuvor in einer anderen stationären Einrichtung war und dort keine Leistungen nach dem SGB II, sondern dem SGB XII erhalten hat. Nur so wird, wie vom Gesetz beabsichtigt, ein ggf kurzfristiger Wechsel zwischen SGB II und SGB XII vermieden.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2015&nr=14044


Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1911/

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