Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
 Bedingt durch einen notwendigen Umzug entstehende Kosten für die Verlegung des Telefon- und Internetanschlusses eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wie auch für den Postnachsendeantrag können mit Hinweis auf § 22 Abs. 6 Satz 1, 1. HS SGB II dem  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
 Bedingt durch einen notwendigen Umzug entstehende Kosten für die Verlegung des Telefon- und Internetanschlusses eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wie auch für den Postnachsendeantrag können mit Hinweis auf § 22 Abs. 6 Satz 1, 1. HS SGB II dem  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
 Bedingt durch einen notwendigen Umzug entstehende Kosten für die Verlegung des Telefon- und Internetanschlusses eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wie auch für den Postnachsendeantrag können mit Hinweis auf § 22 Abs. 6 Satz 1, 1. HS SGB II dem  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
 Bedingt durch einen notwendigen Umzug entstehende Kosten für die Verlegung des Telefon- und Internetanschlusses eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wie auch für den Postnachsendeantrag können mit Hinweis auf § 22 Abs. 6 Satz 1, 1. HS SGB II dem  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
 Bedingt durch einen notwendigen Umzug entstehende Kosten für die Verlegung des Telefon- und Internetanschlusses eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wie auch für den Postnachsendeantrag können mit Hinweis auf § 22 Abs. 6 Satz 1, 1. HS SGB II dem  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
 Bedingt durch einen notwendigen Umzug entstehende Kosten für die Verlegung des Telefon- und Internetanschlusses eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wie auch für den Postnachsendeantrag können mit Hinweis auf § 22 Abs. 6 Satz 1, 1. HS SGB II dem  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
 Bedingt durch einen notwendigen Umzug entstehende Kosten für die Verlegung des Telefon- und Internetanschlusses eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wie auch für den Postnachsendeantrag können mit Hinweis auf § 22 Abs. 6 Satz 1, 1. HS SGB II dem  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
 Bedingt durch einen notwendigen Umzug entstehende Kosten für die Verlegung des Telefon- und Internetanschlusses eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wie auch für den Postnachsendeantrag können mit Hinweis auf § 22 Abs. 6 Satz 1, 1. HS SGB II dem  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
 Bedingt durch einen notwendigen Umzug entstehende Kosten für die Verlegung des Telefon- und Internetanschlusses eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wie auch für den Postnachsendeantrag können mit Hinweis auf § 22 Abs. 6 Satz 1, 1. HS SGB II dem  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
 Bedingt durch einen notwendigen Umzug entstehende Kosten für die Verlegung des Telefon- und Internetanschlusses eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wie auch für den Postnachsendeantrag können mit Hinweis auf § 22 Abs. 6 Satz 1, 1. HS SGB II dem  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Bedingt durch einen notwendigen Umzug entstehende Kosten für die Verlegung des Telefon- und Internetanschlusses eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wie auch für den Postnachsendeantrag können mit Hinweis auf § 22 Abs. 6 Satz 1, 1. HS SGB II dem

Nach unten

 Bedingt durch einen notwendigen Umzug entstehende Kosten für die Verlegung des Telefon- und Internetanschlusses eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wie auch für den Postnachsendeantrag können mit Hinweis auf § 22 Abs. 6 Satz 1, 1. HS SGB II dem  Empty Bedingt durch einen notwendigen Umzug entstehende Kosten für die Verlegung des Telefon- und Internetanschlusses eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wie auch für den Postnachsendeantrag können mit Hinweis auf § 22 Abs. 6 Satz 1, 1. HS SGB II dem

Beitrag von Willi Schartema Mo 14 März 2016 - 16:34

  zuständigen Jobcenter gegenüber geltend gemacht werden.

LSG NSB, Urteil vom 06.10.2015 - L 6 AS 1349/13 - Revision anhängig beim BSG unter dem Az. : B 14 AS 58/15 R
Leitsatz Dr. Manfred Hammel




2. Es handelt sich hier zwar weder um Transportkosten für das eigentliche Umzugsgut noch um sonstige, direkt mit dem Wohnungswechsel zusammenhängende Aufwendungen (wie z. B. für eine Entsorgung unbrauchbar gewordener Einrichtungsgegenstände). Diese „Ummeldekosten“ gehen aber geradezu zwangsläufig mit einem Umzug einher, werden unmittelbar durch diesen veranlasst und sich auch notwendig, um die postalische und telefonische Erreichbarkeit des außergewöhnlich gehbehinderten Antragstellers – auch im Verhältnis zu Sozialleistungsträgern – zu gewährleisten und sicherzustellen.

S. a. : Kosten für Umstellung des Telefon- und Internetanschlusses als erstattungsfähige Umzugskosten

Das LSG Celle-Bremen hat entschieden, dass bei einem Umzug, für den das Jobcenter eine Zusicherung (hinsichtlich der Aufwendungen für die neue Unterkunft) erteilt hat, auch die Kosten für die Umstellung des Telefon- und Internetanschlusses zu den "eigentlichen" Umzugskosten im engeren Sinn zählen.

Quelle: 

Pressemitteilung des LSG Celle-Bremen v. 09.03.2016 mit Volltext der Entscheidung: 



http://www.landessozialgericht.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=16880&article_id=141504&_psmand=100


Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1995/


Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Zählen die durch einen Umzug, zu dem der Grundsicherungsträger die vorherige Zusicherung erteilt hat, veranlassten Kosten für die Umstellung des Telefon- und Internetanschlusses und für einen Postnachsendeauftrag zu den berücksichtigungsfähigen
» Zählen die durch einen Umzug, zu dem der Grundsicherungsträger die vorherige Zusicherung erteilt hat, veranlassten Kosten für die Umstellung des Telefon- und Internetanschlusses und für einen Postnachsendeauftrag zu den berücksichtigungsfähigen
» Zählen die durch einen Umzug, zu dem der Grundsicherungsträger die vorherige Zusicherung erteilt hat, veranlassten Kosten für die Umstellung des Telefon- und Internetanschlusses und für einen Postnachsendeauftrag zu den berücksichtigungsfähigen
» Bei notwendigen Fahrkosten eines teilstationär untergebrachten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zur Methadonbehandlung und zu Klinik-Terminen handelt es sich um einen laufenden Bedarf im Sinne des § 21 Abs. 6 Satz 1 SGB II: Diese innerhalb des
» Der Anspruch auf Übernahme der Umzugskosten (§ 22 Abs 6 Satz 1 SGB II) beschränkt sich auf die notwendigen und angemessenen Kosten. Dem Hilfebedürftigen obliegt es grundsätzlich, den Umzug in eigener Regie durchzuführen.

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten