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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Auch die Berechnung nach Heikos 2.0 ist nicht geeignet, die konkret-individuell angemessenen Heizkosten zu ermitteln. Es besteht deshalb kein Grund, von der in der Rechtsprechung des BSG entwickelten Prüfung anhand eines Grenzwerts abzuweichen.
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 21.05.2015 - L 7 AS 980/12
Leitsatz ( Juris )
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178714&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 3. April 2014 - L 7 AS 786/11; rechtskräftig nach Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde des dortigen Grundsicherungsträgers durch Beschluss des BSG vom 29. Dezember 2014 - B 4 AS 179/14 NZB.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1995/
Willi S
Leitsatz ( Juris )
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178714&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Rechtstipp: ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 3. April 2014 - L 7 AS 786/11; rechtskräftig nach Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde des dortigen Grundsicherungsträgers durch Beschluss des BSG vom 29. Dezember 2014 - B 4 AS 179/14 NZB.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1995/
Willi S
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