Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Kinderzuschlag nach § 6a BKGG 1996 - Berechnung der Höchsteinkommensgrenze - Bereinigung der Unterkunftskosten nach dem Kopfteilprinzip um Anteile, die auf nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Kinder entfallen - Aufteilung der verbleibenden
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG:
Seite 1 von 1
Kinderzuschlag nach § 6a BKGG 1996 - Berechnung der Höchsteinkommensgrenze - Bereinigung der Unterkunftskosten nach dem Kopfteilprinzip um Anteile, die auf nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Kinder entfallen - Aufteilung der verbleibenden
Unterkunftskosten für die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft nach dem im Existenzminimumsbericht genannten Verhältnis
BSG, Urteil vom 09.03.2016 - B 14 KG 1/15 R
Leitsatz ( Redakteur )
1. Nur für Kinder, die der Bedarfsgemeinschaft angehören, kann Kinderzuschlag gewährt werden (vgl BSG Beschluss vom 19.6.2012 - B 4 KG 2/11 B ).
2. Bei der Berechnung der Höchsteinkommensgrenze sind die Kosten der Unterkunft und Heizung vorab nach der Kopfteilmethode um diejenigen Anteile zu bereinigen, die auf das nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Haushaltsmitglied entfallen. Erst die danach verbleibenden Kosten der Unterkunft und Heizung der Bedarfsgemeinschaft sind in dem Verhältnis aufzuteilen, das sich aus dem Bericht der Bundesregierung über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern ergibt.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186220&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2031/
Willi S
BSG, Urteil vom 09.03.2016 - B 14 KG 1/15 R
Leitsatz ( Redakteur )
1. Nur für Kinder, die der Bedarfsgemeinschaft angehören, kann Kinderzuschlag gewährt werden (vgl BSG Beschluss vom 19.6.2012 - B 4 KG 2/11 B ).
2. Bei der Berechnung der Höchsteinkommensgrenze sind die Kosten der Unterkunft und Heizung vorab nach der Kopfteilmethode um diejenigen Anteile zu bereinigen, die auf das nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Haushaltsmitglied entfallen. Erst die danach verbleibenden Kosten der Unterkunft und Heizung der Bedarfsgemeinschaft sind in dem Verhältnis aufzuteilen, das sich aus dem Bericht der Bundesregierung über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern ergibt.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=186220&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2031/
Willi S
Ähnliche Themen
» Kinderzuschlag nach § 6a BKGG 1996 - Einkommens- bzw Vermögensberücksichtigung - Erbschaft - Verwertbarkeit - Dauertestamentsvollstreckung
» Sind bei der Ermittlung der Höchsteinkommensgrenze für den Kinderzuschlag gemäß § 6a BKGG die Unterkunftskostenanteile aller im Haushalt der Anspruchsteller lebenden Kinder zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob sie der Bedarfsgemeinschaft iS des SGB 2
» Beim Kinderzuschlag nach § 6a BKGG ist eine temporäre Bedarfsgemeinschaft der Eltern mit ihrem Kind zu berücksichtigen - beim Kinderzuschlag ist von den tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung auszugehen
» Entscheidungen der Sozialgerichte zum Kinderzuschlag Angelegenheiten nach § 6b BKGG
» Kinderzuschlag nach § 6a BKGG - Bedarfe für Unterkunft und Heizung monatsweise ausgehend vom tatsächlichen Anfall der Aufwendungen zu ermitteln -
» Sind bei der Ermittlung der Höchsteinkommensgrenze für den Kinderzuschlag gemäß § 6a BKGG die Unterkunftskostenanteile aller im Haushalt der Anspruchsteller lebenden Kinder zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob sie der Bedarfsgemeinschaft iS des SGB 2
» Beim Kinderzuschlag nach § 6a BKGG ist eine temporäre Bedarfsgemeinschaft der Eltern mit ihrem Kind zu berücksichtigen - beim Kinderzuschlag ist von den tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung auszugehen
» Entscheidungen der Sozialgerichte zum Kinderzuschlag Angelegenheiten nach § 6b BKGG
» Kinderzuschlag nach § 6a BKGG - Bedarfe für Unterkunft und Heizung monatsweise ausgehend vom tatsächlichen Anfall der Aufwendungen zu ermitteln -
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema