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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zur Frage, ob existenzsichernde Leistungen nach dem BKGG bei der Ermittlung der Ansprüche nach dem SGB 2 als Einkommen zu berücksichtigen sind.

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Beitrag von Willi Schartema Mo 7 Nov 2016 - 10:43

Sozialgericht Dresden, Urteil v. 14.09.2016 - S 12 AS 753/16 - Die Berufung und die Sprungrevision waren zuzulassen
Leitsatz ( Redakteur )

Eine Nachzahlung von Leistungen nach § 6a BKGG ist von der Berücksichtigung als Einkommen ausgenommen ( vgl. BSG, Urteil v. 25.06.2015 - B 14 AS 17/14 R ).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=188520&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2099/
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