Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
 Keine Einstellung der Leistung beim Wechsel der örtlichen Zuständigkeit.  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
 Keine Einstellung der Leistung beim Wechsel der örtlichen Zuständigkeit.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
 Keine Einstellung der Leistung beim Wechsel der örtlichen Zuständigkeit.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
 Keine Einstellung der Leistung beim Wechsel der örtlichen Zuständigkeit.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
 Keine Einstellung der Leistung beim Wechsel der örtlichen Zuständigkeit.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
 Keine Einstellung der Leistung beim Wechsel der örtlichen Zuständigkeit.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
 Keine Einstellung der Leistung beim Wechsel der örtlichen Zuständigkeit.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
 Keine Einstellung der Leistung beim Wechsel der örtlichen Zuständigkeit.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
 Keine Einstellung der Leistung beim Wechsel der örtlichen Zuständigkeit.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
 Keine Einstellung der Leistung beim Wechsel der örtlichen Zuständigkeit.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Keine Einstellung der Leistung beim Wechsel der örtlichen Zuständigkeit.

Nach unten

 Keine Einstellung der Leistung beim Wechsel der örtlichen Zuständigkeit.  Empty Keine Einstellung der Leistung beim Wechsel der örtlichen Zuständigkeit.

Beitrag von Willi Schartema Mo 29 Feb 2016 - 16:56

Sozialgericht Konstanz, Urteil vom 17.11.2015 - S 8 SO 1418/15 - rechtskräftig




§ 2 Abs. 3 SGB X ist auch auf Umzüge von Leistungsberechtigten im Bereich des SGB XII anwendbar.

Leitsatz ( Redakteur )


1. Ein Umzug stellt keine wesentliche Änderung der Verhältnisse dar und steht der Leistungsgewährung nicht entgegen. Der Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich des Beklagten im Sinne des § 98 Abs. 1 SGB XII regelt nämlich allein die Zuständigkeit der verschiedenen Grundsicherungsträger, er ist keine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistung (vgl. zur Parallelvorschrift § 36 SGB II im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende: BSG, Urteil vom 23.05.2012, Az. B 14 AS 133/11 R; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 12.04.2011, Az. L 6 AS 45/10; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.12.2009, Az. L 7 B 409/09 AG ER; SG Berlin, Beschluss vom 11.09.2014, Az. S 147 AS 20920/14 ER m.w.N.).

2. Diese Leistungszuweisung ergibt sich aus § 2 Abs. 3 SGB X und stellt eine eigenständige materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage dar.

3. Nur im Bereich der - hier nicht einschlägigen - stationären Leistungen des § 98 Abs. 2 SGB XII wird eine speziellere Regelung getroffen, die die allgemeinere Regelung des § 2 Abs. 3 SGB X ausschließt. Im Bereich der ambulanten Leistungen kommt § 2 Abs. 3 SGB X also zum Tragen und geht den §§ 102, 105 SGB X vor ( Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 12.04.2011, Az. L 6 AS 45/10 ).



Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1985/


Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Keine Einstellung der Leistung beim Wechsel der örtlichen Zuständigkeit.
» Voraussetzung des Anwendungsbereiches des § 2 Abs. 3 SGB X ist der Wechsel der örtlichen Zuständigkeit innerhalb eines laufenden Leistungsbezuges.
» Sozialhilfe - zahnprothetische Versorgung - Brille - keine Übernahme ungedeckter Kosten über Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus - keine Hilfe in sonstigen Lebenslagen - vergleichbar der Hilfe bei Krankheit - keine abweichende Festlegung
»  Keine Leistung für Wohnungserstausstattung einer Wohnung aus Mitteln der Grundsicherung bei Bedarfsdeckung bereits vor Antragstellung beim Grundsicherungsträger.
» Der Wegfall der örtlichen Zuständigkeit nach § 36 SGB II als solcher rechtfertigt nicht die vollständige Aufhebung einer Alg II-Bewilligungsentscheidung.

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten