Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Der Wegfall der örtlichen Zuständigkeit nach § 36 SGB II als solcher rechtfertigt nicht die vollständige Aufhebung einer Alg II-Bewilligungsentscheidung.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Der Wegfall der örtlichen Zuständigkeit nach § 36 SGB II als solcher rechtfertigt nicht die vollständige Aufhebung einer Alg II-Bewilligungsentscheidung.
LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13. Februar 2017 (Az.: L 6 AS 17/17 B ER): Quelle:
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/2o3m/page/bsshoprod.psml;jsessionid=C7DDBE0C3F649416A2D2BE582B113E12.jp14?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE170024517%3Ajuris-r02&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Der Regelung des § 36 SGB II kommt keine „anspruchsvoraussetzungsregelnde Funktion“ zu.
3. Während der Wechsel des gewöhnlichen Aufenthaltsorts im Sinne des § 36 Abs. 1 Satz 1 SGB II in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB II für sich genommen auf die Gewährung von Leistungen für Regelbedarfe (§ 20 SGB II) ohne Einfluss ist, wird durch den zum Wechsel der örtlichen Zuständigkeit führenden Umzug in eine andere Wohnung die bisherige Bewilligungsentscheidung bezogen auf die Bedarfe für Unterkunft und Heizung für die Wohnung am bisherigen gewöhnlichen Aufenthaltsort rechtswidrig.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2189/
Willi S
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/2o3m/page/bsshoprod.psml;jsessionid=C7DDBE0C3F649416A2D2BE582B113E12.jp14?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE170024517%3Ajuris-r02&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Der Regelung des § 36 SGB II kommt keine „anspruchsvoraussetzungsregelnde Funktion“ zu.
3. Während der Wechsel des gewöhnlichen Aufenthaltsorts im Sinne des § 36 Abs. 1 Satz 1 SGB II in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB II für sich genommen auf die Gewährung von Leistungen für Regelbedarfe (§ 20 SGB II) ohne Einfluss ist, wird durch den zum Wechsel der örtlichen Zuständigkeit führenden Umzug in eine andere Wohnung die bisherige Bewilligungsentscheidung bezogen auf die Bedarfe für Unterkunft und Heizung für die Wohnung am bisherigen gewöhnlichen Aufenthaltsort rechtswidrig.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2189/
Willi S
Ähnliche Themen
» Ein möglicher Verstoß einer Antragstellerin gegen die aus der Fiktionsbescheinigung (§ 81 Abs. 4/5 AufenthG) hervorgehende Wohnsitzauflage ändert an der örtlichen Zuständigkeit eines Sozialhilfeträgers nach § 98 Abs. 1 Satz 1 SGB XII nichts, gerade wenn
» Die verbliebene Ungewissheit einer Leistungsberechtigung des Vaters des Klägers rechtfertigt, anders als beim durch das Jobcenter verfügten Wegfall des Anspruchs auf Leistungen für Unterkunftsaufwendungen nach §§ 31 ff. SGB II, keine Abweichung vom
» Die vollständige Versagung von Leistungen nach § 66 SGB I wird von den in § 39 Nr. 1 SGB II bezüglich einer Leistungsverweigerung abschließend aufgelisteten Fallvarianten nicht erfasst.
» Eine unzulässige Wesensänderung eines Verwaltungsaktes liegt nicht vor, wenn das Jobcenter nach Durchführung von Ermittlungen die Aufhebung einer Leistungsbewilligung nicht mehr auf § 36 SGB II, sondern auf die fehlende Hilfebedürftigkeit stützt.
» Der Aufenthalt einer obdachlosen Person in einer von ihr als Unterkunft genutzten ehemaligen Schule als solcher gefährdet nicht die Funktionsfähigkeit dieser Liegenschaft.
» Die verbliebene Ungewissheit einer Leistungsberechtigung des Vaters des Klägers rechtfertigt, anders als beim durch das Jobcenter verfügten Wegfall des Anspruchs auf Leistungen für Unterkunftsaufwendungen nach §§ 31 ff. SGB II, keine Abweichung vom
» Die vollständige Versagung von Leistungen nach § 66 SGB I wird von den in § 39 Nr. 1 SGB II bezüglich einer Leistungsverweigerung abschließend aufgelisteten Fallvarianten nicht erfasst.
» Eine unzulässige Wesensänderung eines Verwaltungsaktes liegt nicht vor, wenn das Jobcenter nach Durchführung von Ermittlungen die Aufhebung einer Leistungsbewilligung nicht mehr auf § 36 SGB II, sondern auf die fehlende Hilfebedürftigkeit stützt.
» Der Aufenthalt einer obdachlosen Person in einer von ihr als Unterkunft genutzten ehemaligen Schule als solcher gefährdet nicht die Funktionsfähigkeit dieser Liegenschaft.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema