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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zinsgutschrift auf Bausparkonto - fehlende Kündigung des Bausparvertrags - keine bereiten Mittel - fiktiv vorhandenes Einkommen
BSG, Urteil vom 19.08.2015 - B 14 AS 43/14 R
Leitsatz ( Redakteur )
1. Ein dem Guthaben eines Bausparkontos zugeschlagener Zinsertrag ist vor Auszahlung des Guthabens auch dann nicht als Einkommen bedarfsdeckend zu berücksichtigen, wenn der Bausparvertrag vorzeitig gekündigt werden kann.
2. Die Verweigerung existenzsichernder Leistungen aufgrund der Annahme, dass die Hilfebedürftigkeit bei bestimmtem wirtschaftlichen Verhalten - hier der vorzeitigen Kündigung des Bausparvertrags - (teilweise) abzuwenden gewesen wäre, ist mit Art 1 GG iVm Art 20 GG nicht vereinbar.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2015&Seite=1&nr=14161&pos=48&anz=195
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1985/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
1. Ein dem Guthaben eines Bausparkontos zugeschlagener Zinsertrag ist vor Auszahlung des Guthabens auch dann nicht als Einkommen bedarfsdeckend zu berücksichtigen, wenn der Bausparvertrag vorzeitig gekündigt werden kann.
2. Die Verweigerung existenzsichernder Leistungen aufgrund der Annahme, dass die Hilfebedürftigkeit bei bestimmtem wirtschaftlichen Verhalten - hier der vorzeitigen Kündigung des Bausparvertrags - (teilweise) abzuwenden gewesen wäre, ist mit Art 1 GG iVm Art 20 GG nicht vereinbar.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2015&Seite=1&nr=14161&pos=48&anz=195
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Willi S
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