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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 20 Jul 2015 - 17:22

SG Gießen, Urteil vom 09.06.2015 - S 28 AS 816/12



Für die konkret ausgeübte Tätigkeit als Fitnesstrainer war die Anmietung von Räumlichkeiten erforderlich.

Selbständiger bedarf keiner Zustimmung des Jobcenters zur Anmietung von Räumlichkeiten.

Eine Begrenzung selbständiger Tätigkeit durch ein Zustimmungserfordernis vor der Anmietung von Räumlichkeiten ( wie das grundsätzliche Erfordernis einer Zusicherung bei Anmietung von Wohnraum gem. § 22 Abs. 4 SGB II ) kennt das Gesetz nicht.

Leitsätze ( Autor )

Selbständige Aufstocker können Betriebsausgaben vom Einkommen absetzen, sofern sie nicht offensichtlich unangemessen sind. Maßstab ist eine Missbrauchsabwehr. Entscheidend ist, ob die Ausgabe aus Sicht eines verständigen wirtschaftlich handelnden Selbständigen vertretbar ist. Den Jobcentern ist es verwehrt, sich mit eigenen Sparvorschlägen an die Stelle des Selbständigen zu setzen ( Anlehnung an BSG, Urt. v. 5.6.2014 – B 4 AS 31/13 R u. SG Berlin, Urt. v. 28.11.2014 - S 37 AS 11431/14 ).

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1859/

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