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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Keine Sperre beim Arbeitslosengeld nach befristeter Beschäftigung SGB III

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Beitrag von Willi Schartema Mo 22 Feb 2016 - 16:47

SG Speyer, Urteil v. 17.02.2016 - S 1 AL 63/15




Leitsatz ( Redakteur )

Bei einem Wechsel aus einem unbefristeten in ein befristetes Arbeitsverhältnis tritt eine Sperrzeit im Anschluss an die befristete Beschäftigung nicht ein, wenn der Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse an der Lösung des unbefristeten Arbeitsverhältnisses hatte ( hier hatte das befristete Arbeitsverhältnis für den Arbeitnehmer deutlich attraktivere Arbeitsbedingungen wie Anfahrtsweg zur Arbeit und damit die Höhe der Fahrtkosten drastisch verkürzt, was indirekt zu einem nicht nur geringfügig höheren Nettoarbeitsentgelt geführt habe).

Quelle: Pressemitteilung des SG Speyer Nr. 1/2016 v. 19.02.2016: http://www2.mjv.rlp.de/Gerichte/Fachgerichte/Sozialgerichte/SG-Speyer/Pressemitteilungen/ 

 


Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1982/


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