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Keine Sperre beim Arbeitslosengeld nach befristeter Beschäftigung SGB III
SG Speyer, Urteil v. 17.02.2016 - S 1 AL 63/15
Leitsatz ( Redakteur )
Bei einem Wechsel aus einem unbefristeten in ein befristetes Arbeitsverhältnis tritt eine Sperrzeit im Anschluss an die befristete Beschäftigung nicht ein, wenn der Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse an der Lösung des unbefristeten Arbeitsverhältnisses hatte ( hier hatte das befristete Arbeitsverhältnis für den Arbeitnehmer deutlich attraktivere Arbeitsbedingungen wie Anfahrtsweg zur Arbeit und damit die Höhe der Fahrtkosten drastisch verkürzt, was indirekt zu einem nicht nur geringfügig höheren Nettoarbeitsentgelt geführt habe).
Quelle: Pressemitteilung des SG Speyer Nr. 1/2016 v. 19.02.2016: http://www2.mjv.rlp.de/Gerichte/Fachgerichte/Sozialgerichte/SG-Speyer/Pressemitteilungen/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1982/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
Bei einem Wechsel aus einem unbefristeten in ein befristetes Arbeitsverhältnis tritt eine Sperrzeit im Anschluss an die befristete Beschäftigung nicht ein, wenn der Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse an der Lösung des unbefristeten Arbeitsverhältnisses hatte ( hier hatte das befristete Arbeitsverhältnis für den Arbeitnehmer deutlich attraktivere Arbeitsbedingungen wie Anfahrtsweg zur Arbeit und damit die Höhe der Fahrtkosten drastisch verkürzt, was indirekt zu einem nicht nur geringfügig höheren Nettoarbeitsentgelt geführt habe).
Quelle: Pressemitteilung des SG Speyer Nr. 1/2016 v. 19.02.2016: http://www2.mjv.rlp.de/Gerichte/Fachgerichte/Sozialgerichte/SG-Speyer/Pressemitteilungen/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1982/
Willi S
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